Österreich

"Bin Gott": Mieter sollte sich am Boden legen

Heute Redaktion
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Der Angeklagte
Der Angeklagte
Bild: privat

Ein 44-jähriger Niederösterreicher fühlte sich vom Mieter offenbar zu wenig respektiert, half daher mit den Fäusten nach und musste jetzt dafür in Krems vor Gericht.

Weil er von seinem Mieter (41) zu wenig Respekt bekommen haben soll, soll ein 44-Jähriger im Bezirk Gmünd die Fassung verloren und rund zehn Mal mit der Faust auf den 41-Jährigen eingeschlagen haben.

Im September 2019 war es im Haus im Bezirk Gmünd wegen einer Banalität zur Auseinandersetzung zwischen Hausherr und Mieter gekommen. Der dominante 44-Jährige wollte ein Zeichen der Unterwerfung und verlangte, dass sich der Mieter auf den Boden legt. Dabei soll der 44-Jährige laut Anklage rund zehn Mal mit der Faust zugeschlagen und das Opfer im Zimmer eingesperrt (Anm.: Erdgeschoß) haben.

Schädel-Hirn-Trauma

Der Mieter erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Platzwunde, Rippenprellungen und Hämatome. Der 44-Jährige wanderte in U-Haft, ließ auch in der Zelle seine Dominanz aufblitzen und verdrosch einen Asylwerber.

Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte bereits göttliche Anwandlungen angedeutet: "Ich bin das Licht, die Wiedergeburt von Gott." Daraufhin musst der 44-Jährige zum Gutachter, jetzt ging der Prozess in Krems weiter.

Bedingte Haft

Der Angeklagte diesmal in Krems vor Gericht: "Ich habe überreagiert. Damals habe ich es aber als gerechtfertigt empfunden. Heute tut es mir leid." Das Opfer im Zeugenstand: "Er drosch wie ein Wilder auf mich ein!" Der Gutachter konnte keine Suchterkrankung oder geistige Abnormität beim Angeklagten feststellen. Daher: Nur acht Monate bedingte Haft für den bis dato unbescholtenen 44-Jährigen.

Übrigens: Der inhaftierte Asylwerber konnte nicht mehr befragt werden, er ist bereits abgeschoben worden. Bei der Einvernahme damals sagte er nur: "„Der ist ja nicht ganz richtig im Kopf. Ich möchte auf keinen Fall mit dem mehr eingesperrt sein."