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14-Seiten-Konter: Wahlbehörde stellt sich gegen FPÖ

Heute Redaktion
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Mit einer 14-seitigen Gegenschrift tritt die Bundeswahlbehörde der Anfechtung der Hofburg-Wahl durch die FPÖ entgegen. Sie sieht keinen Grund für eine Wahlwiederholung: In allen 113 Bezirkswahlbehörden sei bei der Stichwahl korrekt vorgegangen worden, es gebe auch keine Hinweise auf Manipulationen, und ein Vorsortieren sei nicht rechtswidrig.

Mit einer 14-seitigen Gegenschrift tritt die Bundeswahlbehörde der durch die FPÖ entgegen. Sie sieht keinen Grund für eine Wahlwiederholung: In allen 113 Bezirkswahlbehörden sei bei der Stichwahl korrekt vorgegangen worden, es gebe auch keine Hinweise auf Manipulationen, und ein Vorsortieren sei nicht rechtswidrig.

So lautet der Text einer "Presse"-Vorausmeldung, die aus der Gegenschrift zitiert. Die Bundeswahlbehörde beruft sich auf die Niederschriften zur Briefwahlauszählung am Tag nach der Stichwahl, die alle einhellig auch von FPÖ-Vertretern bestätigt worden seien.

"In keinster Weise nachvollziehbar"

Von der FPÖ geschilderte Vorfälle vorzeitiger Öffnung oder Auszählung seien "nach der Aktenlage in keiner Weise nachvollziehbar" - und in keiner Bezirkswahlbehörde hätten die Beisitzer aller Parteien die behaupteten Unregelmäßigkeiten aufgezeigt. Nur im Bezirk Wien-Umgebung sei der Niederschrift ein Beiblatt angefügt worden, "aus dem eine Diskussion und nachfolgende Abstimmung hinsichtlich fehlender Stimmzettel abgeleitet werden kann". Dort hat die FPÖ-Beisitzerin dann dagegen gestimmt, sie sei aber, zumindest in einem Fall, rechtswidrig nominiert gewesen.

Die Wahlbehörde hält die Anfechtung deshalb für nicht gerechtfertigt: Die von der FPÖ angeführten Unterschiede zwischen den Urnen- und Briefwahlstimmen seien "als reine Mutmaßungen zu betrachten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen einer Wahlanfechtung genügen".

Die Gegenschrift wurde mehrheitlich in einer Sitzung der Bundeswahlbehörde beschlossen und wird nun dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt.

Montag um 8.30 Uhr geht es los

Der VfGH verhandelt über die Anfechtung der Hofburg-Wahl länger als ursprünglich geplant. Das wurde am Donnerstag bekannt. Der VfGH lädt nicht nur wie anfangs geplant 50, sondern 90 Zeugen und wird deshalb nicht nur von Montag bis Mittwoch, sondern auch am Donnerstag kommender Woche öffentlich verhandeln.

Am Montag wird VfGH-Präsident Gerhart Holzinger um 8.30 Uhr die Verhandlung mit Vorbemerkungen eröffnen. Dann wird zügig mit der Zeugenvernehmung begonnen. Befragt werden die Zeugen zunächst von den Verfassungsrichtern - alle 14 Richter können sich zu Wort melden -, danach haben die Anwälte der beiden Hofburg-Bewerber Gelegenheit für Fragen.
Eigentlich steht das Fragerecht den Zustellungsbevollmächtigten der Kandidaten zu. Das war beim von den Grünen unterstützten Kandidaten Alexander Van der Bellen der grüne Klubdirektor Robert Luschnik, der mit Anwältin Maria Windhager auch bei der Verhandlung anwesend sein wird. Beim FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer war es Parteichef Heinz-Christian Strache, der sich aber von Anwälten der Kanzlei Böhmdorfer vertreten lassen wird, die für die FPÖ auch schon die Anfechtung einbrachte.

Entscheidung bis 6. Juli?

Mit einem Erkenntnis des VfGH am Donnerstag kann aber nicht gerechnet werden. Denn anders als bei einem Strafprozess gibt der VfGH seine Entscheidung kaum am Ende der Verhandlung bekannt. Die 14 Verfassungsrichter werden sich nach der Anhörung aller Zeugen zu Beratungen zurückziehen. Aus dem VfGH hatte es zuletzt geheißen, dass man spätestens am 6. Juli eine Entscheidung präsentieren wolle. Auch das ist aber nur eine Absichtserklärung.

Die Höchstrichter müssen vor allem zwei Fragen beantworten: In welchen Fällen könnte es - auch nur ansatzweise - dazu gekommen sein, dass die Wahlentscheidung einzelner Wähler untergegangen ist? Und wenn, waren es genügend solcher Fälle, damit das etwas am Wahlergebnis hätte ändern können?