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15-Jährige bestellt Döner, Stunden später ist sie to...

Heute Redaktion
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Die 15-Jährige starb an einem allergischen Schock.
Die 15-Jährige starb an einem allergischen Schock.
Bild: Avon and Somerset Constabulary

Der Betreiber des Lokals hatte keine Allergie-Warnschilder aufgehängt – eine Schülerin musste daraufhin sterben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gerade etwas mehr als 3.000 Euro soll der Inhaber eines Kebab-Restaurants per Gerichtsentscheidung Strafe und Schadensersatz zahlen. Der Mann hatte trotz früherer Behördenaufforderung keinerlei Warnschilder an seinem Imbiss angebracht – dieses Versäumnis hat einer Schülerin nun das Leben gekostet.

Chloe G. (15) hatte sich mit einer Freundin zum Shoppen im englischen Kurort Bath in der Grafschaft Somerset verabredet. Als die Mädchen der Hunger plagte, bestellte sich die 15-Jährige ein Döner Kebab und ein Cola bei einem Takeaway-Imbiss.

Zwei Stunden später kippte die Schülerin, die immer einen EpiPen bei sich trug, mitten im Einkaufszentrum um. Alarmierte Notärzte versuchten noch das reglose Mädchen zu reanimieren, doch erfolglos. Im Krankenhaus konnte nur noch ihr Tod festgestellt werden.

Joghurt im Döner Kebab war tödlich

Die 15-Jährige, die seit ihrer Kindheit an einer schweren Milchallergie litt, hatte sich durch die Joghurt-Sauce im Kebab unwissentlich selbst vergiftet. Sie starb in Folge durch einen anaphylaktischen Schock der einen Herzstillstand verursachte.

Weniger als ein Jahr zuvor hatten Behördenvertreter dem Inhaber des Imbiss, Riad B. (37) aufgetragen, sichtbar vor Allergenen in seinen Speisen zu warnen. Doch das hatte er bis zu dem tragischen Vorfall, der sich am 5. März des vergangenen Jahres ereignete, nicht getan. Es gab kein einziges Schild, das vor der möglichen Gefahr warnte. Bei seiner Einvernahme gab der Mann an, dass er jeden Kunden auf Nachfrage gerne über die Inhaltsstoffe informieren würde. Bei den Ermittlungen konnte nicht mehr festgestellt werden, ob Chloe G. dies getan hatte. Der Vorfall wurde als tragischer Unfall mit Todesfolge eingestuft.

"Sie müssen für immer damit leben"

Am Bezirksgericht wurde der 37-Jährige nun zu einer Ordnungsstrafe und Schadenersatzleistungen in einer Höhe von insgesamt 2.880 britischen Pfund verurteilt – umgerechnet 3.253 Euro.

"Sie stehen heute nicht wegen des Todes von Chloe G. vor Gericht. Nichts das ich tue, oder sage wird die Trauer ihrer Familie lindern", so Richter Ian Taylor. "Aber als Betreiber eines Imbiss-Lokals hatten Sie die Verpflichtung sich an das Gesetz zu halten."

"Sie sind die Person, die Chloe an diesem Tag bedient hat und ich bin dadurch zufriedengestellt, dass ich weiß, dass Sie damit für immer leben werden müssen", erklärte Taylor seine Entscheidung. (red)