Wirtschaft

200 Japaner sterben jährlich an Überarbeitung

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof in Japan hat vor kurzem ein umstrittenes Urteil bestätigt: Behörden müssen auch künftig nicht offenlegen, welche Unternehmen Entschädigung für den Tod eines Angestellten wegen Überarbeitung gezahlt haben. Offiziellen Angaben zufolge sterben in Japan jährlich 200 Menschen an Überarbeitung, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.

Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichts der Präfektur Osaka, wie die Nachrichtenagentur Kyodo am Freitagabend meldete. Die Urteilsbegründung: Eine solche Enthüllung könne den Ruf des betreffenden Unternehmens schädigen. Zahlungen an Angehörige würden nämlich nicht automatisch bedeuten, dass die Firmen gegen bestehende Gesetze verstoßen hätten.

Ins Rollen gebracht hatte den Prozess eine Bürgerrechtsgruppe in Osaka. Diese hatte im Jahr 2009 beim Arbeitsministerium von Osaka angefragt, welche Unternehmen in den vorangegangenen sieben Jahren Angehörige wegen Tods durch Überarbeitung - in Japan "Karoshi" genannt - entschädigt haben. Die Behörde lehnte Auskünfte über betroffene Firmen ab, woraufhin die Gruppe vor Gericht zog - und verlor.

 
Tod durch Überarbeitung, der sogenannte "Karoshi", ist ein großes Problem in Japan. Das Arbeitsministerium prüft dort, ob Todesfälle durch Überarbeitung verursacht wurden, wenn das Opfer in den vergangenen sechs Monaten monatlich mehr als 80 Überstunden oder in einem Monat mehr als hundert Überstunden geleistet hat. Die meisten der "Karoshi"-Opfer sterben an Schlaganfällen, Herzinfarkten oder nehmen sich das Leben.