Niederösterreich

25-Jähriger nach Knie-OP: "Rettung nahm mich nicht mit"

Nach einer schweren Knie-OP hätte Pascal S. aus NÖ am Mittwoch zum Wiener Facharzt müssen. Doch die Rettung nahm ihn trotz Transportscheins nicht mit.

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Pascal S. aus Hohenau
Pascal S. aus Hohenau
privat

Bei einem Unfall hatte sich Pascal S. schwere Knieverletzungen zugezogen: Bänder, Meniskus, Knorpel des Forstarbeiters waren schwer in Mitleidenschaft gezogen worden, mussten chirurgisch wiederhergestellt werden. Der Weinviertler unterzog sich also am Freitag in Döbling einer Operation, wurde am Sonntag heimgebracht. "Da war alles noch gut", so Pascal S.

Termin am Mittwoch

Doch am Dienstag machte es einen „Schnalzer“, Pascal S. machte sich sofort einen Termin beim Facharzt in Wien (1. Bezirk) für Mittwochfrüh  (9.40 Uhr) aus. „Dazu holte ich mir extra einen Transportschein vom Hausarzt“, so Pascal S.

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    Rettungsstelle Zistersdorf
    Rettungsstelle Zistersdorf
    privat

    Mittwochmorgen dann die böse Überraschung: Die Rettung nahm den 25-Jährigen nicht mit. „Ich rief beim Stützpunkt Zistersdorf an, der Chef erklärte mir, dass ich gehfähig sei“, so Pascal.

    "Soll gehfähig sein"

    Eine Sprecherin des Roten Kreuz dazu: „Der Krankentransport wäre zu bezahlen gewesen. Der Patient meinte, dann fahre er halt mit dem Zug.“ Pascal S. widerspricht: „Die Kosten waren nie Thema beim Telefonat, ich hätte einen Teil schon gezahlt. Nur, es wurde behauptet, ich sei gehfähig."

    Ein Sprecher der zuständigen Krankenkassa (NÖGKK) erklärt: "Einen Krankentransportschein stellt ausschließlich ein Arzt aus. Nur ein Arzt bestimmt darüber, ob ein Krankentransport medizinisch notwendig ist und ob ein Patient gehfähig ist oder nicht. Außerdem bestimmt der Arzt, welche Transportart in diesem Fall notwendig ist. Das liegt nicht im Bereich des Rettungsdienstes."

    Neuer Termin

    Übrigens: Es gäbe zwei Transportarten: Den qualifizierten und den einfachen Krankentransport. Nur beim qualifizierten Krankentransport gibt es eine Direktverrechnung. Im zweiten Fall – und von so einem ist in diesem Fall auszugehen  – muss der Patient zuerst die Fahrt selbst bezahlen. Die ÖGK ersetzt jedoch für die eigentliche Transportstrecke Kosten in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes (EUR 0,21 pro km); jedoch mindestens einen Betrag von EUR 2,00 pro Transportstrecke.

    Pascal musste den Termin jedenfalls auf nächsten Mittwoch (2. Juni) verschieben. "Dann führt mich halt meine Mutter oder ein Freund."