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25-Jähriger tötete Kollegin – ihm droht lebenslänglich

Ein damals 21-Jähriger ermordete seine 19-jährige Kollegin am Ufer des Neuenburgersees. Nach einem Schlag auf den Kopf erfror oder ertrank sie.

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    In Cheyres (Kanton Freiburg) wurde vor drei Jahren die Leiche einer 19-Jährigen gefunden.
    In Cheyres (Kanton Freiburg) wurde vor drei Jahren die Leiche einer 19-Jährigen gefunden.
    Florian Cella/24Heures

    Für den stellvertretenden Freiburger Generalstaatsanwalt, Raphaël Bourquin, ist es ein "inhumaner Akt"; ein Akt, bei dem jeglicher Skrupel fehle: Ende November 2017 wurde eine 19-jährige Genferin vermisst, drei Monate später wurde ihre Leiche in einem Sumpfgebiet in Cheyres (Kanton Freiburg in der Schweiz) gefunden. Sie war gefesselt und wies Kopfverletzungen durch einen Hammer auf.

    Ihr Pullover und ihre Jacke waren hochgeschoben, ihre Hose fehlte komplett. Die Staatsanwaltschaft geht von sexuellem Missbrauch aus, was der mittlerweile 25-Jährige vor Gericht bestreitet. Bourquin bezeichnet den Fall als "monströs", wie die "Fribourger Nachrichten" berichten.

    Das Urteil wird nun am Mittwoch gesprochen. Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einer «unleugbar schweren Tat» seines Mandanten. Diese würde ihn aber nicht zum Monster machen. Der Anwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung. Dafür sind mindestens fünf Jahre Haft vorgesehen, bei Mord mindestens zehn Jahre.

    Die wichtigsten Nummern gegen Gewalt auf einen Blick:
    Polizei-Notruf: 133
    Euro-Notruf: 112
    24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
    Frauenhaus-Notruf: 05 77 22

    Fehlende Glaubwürdigkeit

    Bei der Verhandlung plädierte der Beschuldigte Täter auf Mord. Seine Aussagen änderte er aber wiederholt. Aufgrund des Zustandes der Leiche konnte keine sichere Aussage zum Todeszeitpunkt gemacht werden. Ausgeschlossen war jedoch, dass der Schlag auf den Kopf tödlich war. Der Angeklagte habe sein Opfer am Ufer des Neuenburgersees bewusstlos und nass gefesselt, am Boden zurückgelassen und sich vom Tatort entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei es zwischen fünf und acht Grad kalt gewesen. Dort ist die Frau entweder erfroren oder ertrunken.

    Der Mann hat bei seiner ersten Vernehmung ausgesagt, dass die Frau noch am Leben war, als er sich entfernte. In späteren Befragungen gab er an, dass sie sicher tot gewesen sei. Später habe er dies zu "wahrscheinlich tot" geändert. Wegen der Variabilität der Aussagen werfen ihm der Anwalt der Opferfamilie und der stellvertretende Generalstaatsanwalt fehlende Glaubwürdigkeit vor.

    Täter und Opfer kannten sich seit ihrer Kindheit "und pflegten eine freundschaftliche Beziehung", sagte Bourquin 2018. Angehörige sagten im selben Jahr gegenüber "20 Minuten", dass der junge Mann verliebt in sein Opfer gewesen sein soll.

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