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40 Prozent der Asylentscheidungen halten nicht

Heute Redaktion
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Bild: Lisi Niesner

Das Bundesverwaltungsgericht hebt rund 40 Prozent aller erstinstanzlichen Asylentscheidungen auf oder ändert sie zumindest ab. Die Beschwerdequote gegen Entscheidungen der Asylbehörde ist traditionell hoch.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hebt rund 40 Prozent aller erstinstanzlichen Asylentscheidungen auf oder ändert sie zumindest ab. Die Beschwerdequote gegen Entscheidungen der Asylbehörde ist traditionell hoch.

Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Prüfung von Beschwerden gegen Behörden zuständig. Zum Großteil sind das Einsprüche gegen Asylentscheidungen, zwei Drittel der 25.000 Beschwerdefälle betreffen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Dass hier die Beschwerdequote so hoch ist, ist für BVwG-Präsidenten Harald Perl nicht verwunderlich. "Hier kommen Menschen zu uns, dere Fluchtweg sie über viele tausend Kilometer zu uns geführt hat. Es ist nur selbstverständlich, dass diese Menschen auch dann, wenn man ihnen den Schutz nicht zuerkennen kann, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wollen."

Die Richter des BVwG prüfen erstinstanzliche Asylentscheidung. Wird also beispielsweise ein Asylantrag von der Behörde abgelehnt, kann der Betroffene Beschwerde einlegen. In 40 Prozent der Fälle wird die Entscheidung vom zuständigen Gericht wieder aufgehoben oder zumindest abgeändert.

Kann das als Kritik an der Behörde gewertet werden? Perl will das nicht gelten lassen. Bei Asylanträge, die von Personen aus den ehemaligen Balkanstaaten (also aus als sichere Drittstaaten gewertete Länder), halten immerhin 90 Prozent der erstinstanzlichen Entscheidungen.