Österreich

600 Euro Corona-Strafe für Biker, da er auf- und abf...

Heute Redaktion
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Ein Ausflug in die "Dopplerhütte" kam einem Biker teuer - er kassierte fürs "Auf- und Abfahren" eine 600 Euro-Strafe.
Ein Ausflug in die "Dopplerhütte" kam einem Biker teuer - er kassierte fürs "Auf- und Abfahren" eine 600 Euro-Strafe.
Bild: iStock/privat

Ein Ausflug in die "Dopplerhütte" bei Wien kam einem Biker nun teuer zu stehen. Weil er trotz Ausgangsbeschränkung "auf- und abfuhr", muss er nun 600 Euro zahlen.

Die Dopplerhütte in der Gemeinde Tulln (Niederösterreich) ist bei Bikern ein beliebtes Ausflugsziel. Bei frühlingshaften Temperaturen zog es am 28. März auch einen Biker dort hin. Doch der geplante "Trip ins Grüne" nahm ein teures Ende.

"Trotz Verbot öffentlichen Ort betreten"

Nur wenige Tage später flatterte dem Motorradfahrer eine 600 Euro-Strafe ins Haus. In der Begründung heißt es: "Sie haben einen öffentlichen Ort betreten und sind mit Ihrem Motorrad zum Tatort (Parkplatz "Dopplerhütte") gefahren und dort in weiterer Folge auf- und abgefahren und haben dabei sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefilmt, obwohl zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 das Betreten öffentlicher Orte durch Verordnung verboten ist". Der Aufenthalt sei auch nicht durch, in der Verordnung, aufgezählte Ausnahmen gerechtfertigt, wird ergänzt.

Freiheitliche Biker fordern klare Regeln

Der Präsident der "Free Blue Riders" Georg Machacek fordert von der Bundesregierung nun rasche Klarheit, was Biker denn noch dürfen. "Gerade zu Ostern und bei dem schönen Wetter wollen viele mit ihrem Motorrad ausfahren. Daher braucht es so rasch als möglich Rechtssicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht. 'Ja' oder 'nein' - 'vielleicht' oder 'hab Angst' als Antwort ist zu wenig", so Machacek zu "Heute".

ÖAMTC erklärt: "Normal fahren erlaubt, im Kreis fahren nicht"

Auf "Heute"-Rückfrage, ob die Anfechtung dieser Strafe Chancen auf Erfolg hätten und was Biker derzeit noch dürfen, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Das normale Fahren - also von A nach B und wieder zurück - ist mit dem Motorrad weiterhin erlaubt. Im Kreis zu fahren oder andere untypische Fahrweisen sowie der verlängerte Aufenthalt im Freien entspricht aber nicht der Intention der Ausgangsbeschränkungen".

Die Strafe sei daher "möglicherweise tragfähig". Da es dazu noch keine Vorjudikatur gebe, sei der Ausgang aber ungewiss. "Es gibt dazu zu wenig Materialien, die sagen was genau erlaubt ist und was nicht", so der Jurist. Und so könne es sein, dass manches zwar "unerwünscht", deswegen aber nicht gleich strafbar sei. Klarheit würden im Einzelfall nur juristische Verfahren bringen.