91-Jährige zündete Wohnung an – wegen Mordes angeklagt

Die Frau muss sich am 17. Februar vor einem Schwurgericht verantworten, wie Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, der APA mitteilte.
Feuer aus Überforderung gelegt
Der beim Brand verstorbene Ehemann war demenzkrank, hatte die Wohnung laut Anklage seit 2019 nicht mehr verlassen. Seine Ehefrau dürfte damit nicht mehr zurecht gekommen sein und aus Verzweiflung beschlossen haben, sein Leben zu beenden. Deshalb habe sie das Feuer gelegt.
In der Nacht auf den 21. Juli legte sie Kleidung und Toilettenpapier auf einen Haufen zusammen. Diesen übergoss sie mit Wundbezin und zündete ihn an. In der Küche drehte sie das Gas auf, versuchte so, eine Explosion herbeizuführen. Das gelang ihr aber nicht.
Frau wurde gerettet, Mann starb in den Flammen
Aus dem Kleiderhaufen entwickelte sich schließlich ein Vollbrand, weil die Frau die Balkontür öffnete. Durch die plötzliche Sauerstoffkonzentration wuchsen die Flammen rasant an. Laut Staatsanwaltschaft dürfte die Frau in selbstmörderischer Absicht gehandelt haben. Sie traute sich dann aber nicht mehr zurück in die Wohnung.
Die 91-Jährige wurde von der Feuerwehr gerettet, sie konnte sich noch auf den Balkon flüchten. Für ihren bettlägerigen Mann kam Hilfe allerdings zu spät, er starb laut Obduktionsgutachten an einer Rauchgasvergiftung. Die Berufsfeuerwehr war in der Nacht von Nachbarn alarmiert worden und brauchte rund zwei Stunden um den Brand zu löschen. 27 Mann und sechs Fahrzeuge waren im Einsatz.
Jetzt kommentieren