Niederösterreich

92 Prozent holten sich das "Blau-gelbe Schulstartgeld"

Das "Blau-gelbe Schulstartgeld" wurde bereits für rund 185.000 Schüler ausbezahlt. Anträge können noch bis 4. Februar 2023 gestellt werden.

Tanja Horaczek
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister freut sich über den Erfolg des „Blau-Gelben Schulstartgeldes“.
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister freut sich über den Erfolg des „Blau-Gelben Schulstartgeldes“.
Josef Herfert

Seit 16. August 2022 kann für Kinder und Jugendliche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich, die eine Primarschule oder eine Sekundarschule besuchen bzw. in einem Lehrverhältnis stehen, das „Blau-gelbe Schulstartgeld“ in Höhe von 100 Euro beantragt werden.

Unterstützung in herausfordernden Zeiten

„Für rund 185.000 Schüler und Lehrlinge der insgesamt 200.000 anspruchsberechtigten Kinder wurde das ,Blau-gelbe Schulstartgeld‘ bereits ausbezahlt“, zieht Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister Bilanz. „Mit dem ,Blau-gelben Schulstartgeld‘ setzen wir ein klares Signal an Niederösterreichs Familien, dass wir sie in herausfordernden Zeiten unterstützen und die Belastung durch höhere Kosten bei den Anschaffungen für die Schule abfedern. Für diejenigen Familien, die noch keinen Antrag auf das ,Blau-gelbe‘ Schulstartgeld gestellt haben, ist dies noch bis zum 4. Februar 2023 möglich“, erklärt Teschl-Hofmeister.

312 Millionen Euro zur Entlastung

Das Schulstartgeld für Schüler und Lehrlinge ist neben dem Strompreisrabatt, der Pendlerhilfe, dem Heizkostenzuschuss und der Wohnbeihilfe eine von fünf Maßnahmen, die die Niederösterreicher bei den derzeit steigenden Lebenskosten entlastet. Insgesamt stellt das Land Niederösterreich für diese fünf Maßnahmen 312 Millionen Euro bereit.

So kommst du zu dem "Blau-gelben Schulstartgeld":
Eine Antragstellung ist über ein Online-Formular auf der Homepage des Landes NÖ unter www.noel.gv.at möglich. Das „Blau-gelbe Schulstartgeld“ kann für alle Kinder und Jugendliche beantragt werden, für die folgende Fördervoraussetzungen gelten:
-       Bezug der Familienbeihilfe für das Kind und
-       Hauptwohnsitz des Antragstellers (Familienbeihilfenbeziehers) in NÖ und
-       Haupt- oder Nebenwohnsitz des Kindes in NÖ und
-       Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, landwirtschaftliche Fachschule, Berufsschule) im Schuljahr 2022/23