Ganz verboten wird die Glühlampe nicht, aber ab Samstag, 1. September 2012, tritt Stufe vier des "Glühlampenausstiegs" in Kraft: Es dürfen nur noch Glühlampen mit einem Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen - das entspricht etwa 10 Watt - vertrieben werden.
Faktisch bedeutet das das Aus für die beliebten Glühlampen mit 25 und 40 Watt, die bislang noch erhältlich waren und allenfalls Energieklasse D erreichten. Erlaubt bleiben Reflektorlampen, farbige Lampen und Speziallampen, beispielsweise solche, die das Pflanzenwachstum fördern. Außerdem natürlich alle Lampen, die den Strom effizienter in Licht umwandeln als die Glühlampe, also Energieklasse A, B oder C erreichen. Dazu gehören Energiesparlampen ("Kompaktleuchtstofflampen"), Leuchtstoffröhren, Halogenlampen mit "mittlerer Effizienz" und LED-Lampen
Die vierte Stufe des EU-weiten Verbots trifft Birnen mit 40 Watt und weniger Leistung. Die stärkeren Leuchten wurden schon seit 2009 stufenweise aussortiert.