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Abtreibung bei Geburt: Berliner Ärzte vor Gericht

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: picturedesk.com

Ein heiß diskutierter medizinischer Fall wird kommt am Mittwoch vor das Landesgericht Berlin. Zwei Ärzte haben quasi nach der Geburt eine Abtreibung vorgenommen.

Während der Geburt von Zwillingen im Jahr 2010 spritzten Berliner Ärzte einem der Babys mit Einverständnis der Mutter tödliches Kaliumchlorid. Das Kind hatte eine schwere Hirnschädigung gehabt. Ihr Vorgehen hat die Ärzte ins Visier der Justiz gebracht, der Fall wird seit Mittwoch vor Gericht verhandelt.

Abtreibung während der Geburt

Die Hirnschädigung des einen Zwillings war bereits im Vorfeld diagnostiziert worden. Im betreffenden Fall war ein selektiver Fetozid, eine Spätabtreibung, erlaubt, da besondere Umstände - die Gefährdung des zweiten Kindes - herrschten.

So etwas wird normalerweise so durchgeführt, dass dem betroffenen Fötus noch im Mutterleib das tödliche Medikament gespritzt wird und es im Bauch der Mutter stirbt. Im Berliner Fall war es jedoch anders.

Als die 27-jährige Mutter in der 32. Schwangerschaftswoche mit Wehen ins Spital kam, entschieden sich die nun angeklagten Ärzte dazu, das gesunde Kind zuerst zur Welt zu bringen und erst danach die Spätabtreibung durchzuführen.

Sie führten einen Kaiserschnitt durch und holten das gesunde Zwillingsmädchen auf die Welt. Anschließend klemmten sie auch beim gehirngeschädigten Fötus die Nabelschnur ab und verabreichten ihm das tödliche Kaliumchlorid. Vor Gericht betonten die beiden Ärzte, dass sie keine andere Möglichkeit gesehen hätten, das gesunde Mädchen nicht zu gefährden.

Totschlag

Juristisch ist die genaue Schilderung der Einzelheiten ausschlaggebend. Denn der Staatsanwalt ist der Ansicht, dass es so kein Fetozid, keine Spätabtreibung mehr war, sondern Totschlag.

Die "Menschwerdung" im strafrechtlichen Sinn beginnt laut dem Richter mit den Wehen. Es habe sich bei dem gehirngeschädigten Zwilling also nicht mehr um einen Fötus, sondern um ein Baby gehandelt.

Die Verhandlung findet deshalb erst jetzt statt, weil sie überhaupt erst drei Jahre nach der Abtreibung angezeigt worden war. Dann dauerte es durch Überlastung der Justiz noch bis 2016, bis der Staatsanwalt Anklage erhob.

Der Prozess ist für fünf Tage angesetzt.