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Airlines bieten Gutscheine statt Rückzahlung an

Viele Airlines bieten im Falle einer Stornierung Gutscheine statt Rückzahlungen an, um sich durch die Umsatzrückgänge über Wasser zu halten.

Heute Redaktion
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Die Sunmen, die Airlines gerade für Rückzahlungen aufwenden müssen, liegen häufig in der Milliardenhöhe. Um das Unternehmen am Leben zu halten, bieten sie ihren Kunden Gutscheine an.

Bei Eurowings etwa erhalten Kunden, die einen Flug stornieren oder annulieren, einen Gutschein, der ein Jahr gültig ist. Ihr Geld bekommen sie nicht zurück.

Insolvenz vermeiden

Für die Airlines ist die Strategie ein logischer Schritt, um zu vermeiden, dass es zu vielen Rückzahlungen kommt und sie dann irgendwann den Zeitpunkt erreichen, wo sie nicht mehr liquide sind. Andere sind zum jetztigen Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig.

Für viele Kunden steht jedoch eine Frage der Sinnhaftigkeit von Gutscheinen im Raum, wenn noch nicht einmal klar ist ,wann sie den Urlaub antreten und ob sie sich dann eine Reise leisten können. Denn bisher kann niemand sagen, wie lang die Phase der Pandemie anhalten und was genau ihre Konsequenzen sein werden, geschweigedenn wie sich das Reisen nach Corona verändern wird.

Dass es (noch weitere) Auswirkungen geben wird, ist jedoch absehbar. Nicht nur in der Luft, auch am Boden ist der gesamte Verkehr eingeschränkt. Der nächste Urlaub scheint gedanklich in weite Ferne gerückt. Für die Reise- und Tourismusbranche bedeutet das zahlreiche Verluste.



Haben Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung?


Normalerweise ist ein Anspruch auf Rückzahlung bei einer gebuchten Reise gegeben. Da es für viele Veranstalter jedoch nicht möglich ist derzeit so viele Rückzahlungen vorzunehmen, müssen sie auf die Gutscheinlösung zurückgreifen. Sämtliche Fluggesellschaften haben bereits mit ihren Auszahlungen aufgehört. Auf den Websites gibt es nur mehr Umbuchungen.

Zwar gelten die Fluggastrechte trotz Coronavirus. Die Airlines müssten die Auszahlungen vornehmen, wenn es keinen Alternativflug gibt. Es gibt jedoch eine Ausnahme dazu: Wenn, laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, nämlich, dass der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Was auf die derzeitige Situation nach Mitteilung der EU-Kommission vom 18.03.2020 zutreffend wäre.

Am 01.04. wurde in einem Statement seitens der EU-Kommision versichert, die Rechte der Fluggäste würden erhalten bleiben. Es würden Strategien ausgearbeitet, wie man die Airlines unterstützen kann. Möglicherweise könnte eine Gutschein-Lösung angedacht werden.

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