Aufgrund der Coronakrise sind immer noch viele Menschen unfreiwillig arbeitslos. Zahlreiche sind auf Zuverdienst zum Arbeitslosengeld angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen, bis sie einen neuen Vollzeitjob gefunden haben.
Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist erlaubt. Wenn Ihr Einkommen dabei die Geringfügigkeitsgrenze (2021: 475,86 Euro) nicht überschreitet, fallen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dadurch auch nicht geringer aus. Aber Achtung: Melden Sie dem AMS die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sofort!
„Bei Fragen rund um Zuverdienst zur Arbeitslosigkeit helfen unsere Sozialrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeits- und Sozialrecht: Telefonnummer: 057171-22 000