Niederösterreich

AK erklärt wann Zuverdienst zur Arbeitslose erlaubt ist

Leser Flo W. fragt: „Ich bin arbeitslos, komme finanziell kaum durch. Darf ich etwas dazuverdienen, bis ich wieder einen Vollzeit-Job gefunden habe?“

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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Aufgrund der Coronakrise sind immer noch viele Menschen unfreiwillig arbeitslos. Zahlreiche sind auf Zuverdienst zum Arbeitslosengeld angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen, bis sie einen neuen Vollzeitjob gefunden haben.

Zuverdienst sofort melden

Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist erlaubt. Wenn Ihr Einkommen dabei die Geringfügigkeitsgrenze (2021: 475,86 Euro) nicht überschreitet, fallen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dadurch auch nicht geringer aus. Aber Achtung: Melden Sie dem AMS die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sofort!

„Bei Fragen rund um Zuverdienst zur Arbeitslosigkeit helfen unsere Sozialrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Arbeits- und Sozialrecht: Telefonnummer: 057171-22 000