Wirtschaft

AK fordert noch mehr Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Heute Redaktion
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Nachdem die neue EU-Lebensmittelkennzeichnung nun Realität ist, will die Arbeiterkammer (AK) noch mehr Transparenz bei Lebensmitteln, etwa was Nährwerte und Herkunft anbelangt.

Nachdem die neue nun Realität ist, will die Arbeiterkammer (AK) noch mehr Transparenz bei Lebensmitteln, etwa was Nährwerte und Herkunft anbelangt.

Die neuen Vorschriften sollen mehr Klarheit über die Zutaten in den Lebensmitteln bringen. "Die Verbesserungen sind wichtig, aber es braucht mehr", sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl.

Was der AK nach wie vor fehlt: "Wesentliche Angaben, etwa die Produktbezeichnung oder die Mengen der wertbestimmenden Bestandteile sollten verpflichtend auf der Schauseite des Produktes stehen, eine übersichtliche grafische Darstellung der Nährwerte in Form einer Lebensmittelampel und eine generelle verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Produkt und enthaltenen wertbestimmenden Rohstoffen", sagt Schöffl.

Bei der Schriftgröße müsse überprüft werden, ob sie im Alltag wirklich tauglich ist - das heißt auch lesbar in Zusammenhang mit Farben, Kontrasten.

Wesentliche Neuerungen seit 13. Dezember sind:

Verpflichtende Mindestschriftgröße von zumindest 1,2 Millimeter; + Angabe der Herkunft des verwendeten "Hauptrohstoffes" in verarbeiteten Produkten, wenn für das Produkt eine Herkunftsangabe gemacht wird;
Klare Kennzeichnung von  Zutaten, wenn sie aus technisch hergestellten  Nanomaterialien bestehen;
Klare Kennzeichnung  von Imitaten, etwa "Käse" aus pflanzlichem Eiweiß und Fetten;
Klare Kennzeichnung von Produkten, die aus Fleisch- oder Fischstücken zusammen-gesetzt sind;
Angabe des Einfrierdatums bei tiefgefrorenem Fleisch und Fisch; + Angabe der konkreten pflanzlichen Herkunft bei pflanzlichen Fetten und Ölen;
Herkunftskennzeichnung bei Frischfleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege (anzuwenden  ab  April 2015);
Verpflichtende Nährwertkennzeichnung statt freiwilliger Angabe (Übergangsfrist bis Dezember 2016);
Neue Form der Nährwertkennzeichnung bei Produkten, die eine Nährwertkennzeichnung aufweisen wie Energie, Fett, gesättigtes Fett, Kohlehydrate,  Zucker,  Protein, Salz;
Kennzeichnung von Allergenen: grafische Hervorhebung der Allergene im Zutatenverzeichnis bei verpackten Produkten sowie eine Allergenkennzeichnung bei offen abgeg-ben Produkten und auf der Speisekarte in Gaststätten.