Wirtschaft

AK fordert Schranken für Überziehungszinsen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die Arbeiterkammer (AK) vermisst in der neuen Bankkonten-Richtlinie der EU eine Beschränkung für Überziehungszinsen. Obwohl die Leitzinsen und die Zinsen für Konsumkredite auf sehr niedrigem Niveau sind, bleiben die Überziehungszinsen seit Jahren hoch. "Wenn die Banken nicht zu Zinssenkungen bereit sind, dann muss der Gesetzgeber über Regulierung nachdenken", so die AK am Donnerstag.

Die Arbeiterkammer (AK) vermisst in der neuen  Bankkonten-Richtlinie  der EU eine Beschränkung für Überziehungszinsen. Obwohl die Leitzinsen und die Zinsen für Konsumkredite auf sehr niedrigem Niveau sind, bleiben die Überziehungszinsen seit Jahren hoch. "Wenn die Banken nicht zu Zinssenkungen bereit sind, dann muss der Gesetzgeber über Regulierung nachdenken", so die AK am Donnerstag.

Laut AK-Bankenrechner liegt die Bandbreite der Zinsen für eine Kontoüberziehung zwischen 4,8 und 13,5 Prozent. Im Schnitt kostet die Überziehung des Kontos rund 11 Prozent. Die EZB hat die Leitzinsen vor einer Woche auf das Rekordtief von 0,05 Prozent gesenkt.

Auch an Transparenz mangle es, kritisiert die AK in der Aussendung: Die Zinsen für Guthaben und Überziehung seien in den Girokontoverträgen kaum zu finden.

Weitere Spesen

Neben den Überziehungszinsen werden die Kunden noch weiter belastet, wenn sie über den Rahmen kommen: So würden Rückleitungsspesen für Dauer- und Abbuchungsaufträge bis 10 Euro pro Rückleitung und zusätzliche Verzugszinsen von 5 Prozent für Beträge, die über den Rahmen ragen, fällig. Für Mahnungen fielen geschmalzene Mahnspesen an. Die AK fordert außerdem, dass Rahmenkürzungen oder Rahmenkündigungen für Überziehungen nur im Einvernehmen mit den Bankkunden passieren sollen.

Rechtsanspruch auf  Girokonto

Positiv vermerkt die AK, dass die neue Bankkonten-Richtlinie der EU für Konsumenten wesentliche Verbesserungen bringe, vor allem einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Die Richtlinie muss binnen zwei Jahren in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die AK fordert eine rasche Umsetzung in Österreich.
Alle Banken, die Privatkunden Girokonten anbieten, müssen von dem neuen Gesetz erfasst werden, und auch Direktbanken sollten ein solches Kontomodell anbieten. Ablehnungen dürfe es nur in Ausnahmefällen, etwa bei Geldwäscheverdacht, geben. "Ohne eigenes Bankkonto ist man nämlich ziemlich aufgeschmissen. Ob Vermieter oder Arbeitgeber: keiner traut einem Menschen ohne Konto", so Gabriele Zgubic-Engleder, Leiterin der AK-Konsumentenpolitik.

Mehr Transparenz für Kontogebühren

Die Richtlinie bringt außerdem mehr Transparenz für Kontogebühren. So müssen die Konto-Fachbegriffe für Zahlungsdienste künftig verständlich und bei allen Banken einheitlich bezeichnet werden. Verpflichtend wird auch eine jährliche Entgeltaufstellung, die mehr Informationen über die Preise der einzelnen Zahlungsarten wie Überweisungen, Lastschriften oder Bartransaktionen enthält. Die Banken müssen künftig auch über Haben- und Überziehungszinsen klarer informieren, und zwar sowohl in der vorvertraglichen Preisinformation als auch in der jährlichen Entgeltaufstellung.