Österreich

AK OÖ soll spötterischen Werbespot nun stoppen

Knalleffekt um das umstrittenen AK-Video: Der Österreichische Werberat entschied nun, dass die Kampagne gestoppt oder geändert werden muss.

Heute Redaktion
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Nun verurteilte auch der Werberat das umstrittene Video der Arbeiterkammer.
Nun verurteilte auch der Werberat das umstrittene Video der Arbeiterkammer.
Bild: heute.at

Ein Unternehmer als Narziss, der auf seine Angestellten herabblickt. Im blauen Anzug hält er zunächst eine Katze im Arm, ganz wie ein Bond-Bösewicht. Dann steckt er einer Schwangeren Geldscheine zu. Das Video der Arbeiterkammer sorgte für viel Wirbel in den vergangenen Wochen.

Die Wirtschaftskammer beendete daraufhin die sozialpartnerische Zusammenarbeit. Nun kritisiert auch der Werberat das Video.

Nicht weniger als 12 Beschweren waren bei dem Gremium eingegangen. Nun die Entscheidung: Der Werberat ist der Meinung, dass der Werbespot eine ganze Berufsgruppe diskriminiert. Zudem werde Dominanzgebaren als "normal" gegenüber Mitarbeiterinnen suggeriert und zusätzlich sei gegenüber Frauen eine Herabwürdigung beinhaltet, so die Begründung.

Deshalb forderte der Werberat die AK Oberösterreich zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel auf.

Die Wirtschaftskammer reagierte prompt auf das Urteil. Man werde die Zusammenarbeit bis auf weiteres dennoch nicht wieder aufnehmen, so die designierte Präsidentin Doris Hummer.

LH Stelzer: "Grenze erreicht!"

Auch Landeshauptmann Thomas Stelzer reagierte auf das Werberat-Urteil: „Dass es zwischen den Sozialpartner – auch durchaus harte – inhaltliche Diskussionen geben kann, liegt in der Natur der Sache. Aber die Grenze ist dort erreicht, wo es um Diffamierung einzelner Personen oder einer ganzen Berufsgruppe geht. Das hat jetzt auch der Österreichische Werberat mit seinem Urteil unterstrichen", so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. Dass der Werbespot ab sofort gestoppt werden muss, sei eine richtige Entscheidung, so Stelzer, denn das Video versuche darüber hinaus, einen Keil zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu treiben.



(gs)