Niederösterreich

AK-Tipp: Muss ich alte Lohnzettel herzeigen?

Sebastian W. bewirbt sich bei einer Firma und fragt, ob er die Lohnzettel seiner früheren Firma vorlegen muss. Die Arbeiterkammer klärt auf.

Niederösterreich Heute
AK-Tipp: Muss ich alte Lohnzettel herzeigen?
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Vyhnalek

Mythos oder Wahrheit – Leser Sebastian W. fragt.: "Ich bewerbe mich um eine neue Stelle. Muss ich meiner zukünftigen Firma die Lohnzettel meiner ehemaligen Firma vorlegen?"

"Geht den zukünftigen Chef nichts an"

"Nein, das müssen Sie nicht. Es geht den zukünftigen Chef nichts an, was Sie bisher verdient haben. Ihr Chef darf Sie auch nicht nach Religionsbekenntnis, Mitgliedschaft bei Vereinen, der politischen Einstellung befragen. Das ist Privatsache und hat mit der Arbeit nichts zu tun. Fragen nach Ihrem Familienstand oder einer Partnerschaft, ob Sie sich Kinder wünschen, müssen Sie ebenfalls nicht beantworten, Die Frage nach einer Schwangerschaft gilt in unserer Rechtsordnung als so verpönt, dass sie sogar absichtlich falsch beantwortet werden darf", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

AK hilft weiter

"Haben Sie weitere Fragen, helfen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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    Screenshot ORF

    Auf den Punkt gebracht

    • Bei Bewerbungen für eine neue Stelle müssen Bewerber ihre alten Lohnzettel nicht vorlegen, da dies als Privatsache gilt und den zukünftigen Chef nichts angeht, so die Arbeiterkammer Niederösterreich
    • Es ist auch nicht erlaubt, nach persönlichen Informationen wie Religionszugehörigkeit oder Familienplanung zu fragen, und in solchen Fällen kann die AK weiterhelfen
    red
    Akt.