Mythos oder Wahrheit – Leser Sebastian W. fragt.: "Ich bewerbe mich um eine neue Stelle. Muss ich meiner zukünftigen Firma die Lohnzettel meiner ehemaligen Firma vorlegen?"
"Nein, das müssen Sie nicht. Es geht den zukünftigen Chef nichts an, was Sie bisher verdient haben. Ihr Chef darf Sie auch nicht nach Religionsbekenntnis, Mitgliedschaft bei Vereinen, der politischen Einstellung befragen. Das ist Privatsache und hat mit der Arbeit nichts zu tun. Fragen nach Ihrem Familienstand oder einer Partnerschaft, ob Sie sich Kinder wünschen, müssen Sie ebenfalls nicht beantworten, Die Frage nach einer Schwangerschaft gilt in unserer Rechtsordnung als so verpönt, dass sie sogar absichtlich falsch beantwortet werden darf", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Haben Sie weitere Fragen, helfen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000