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AK warnt: Facebook & Co können den Job kosten

Heute Redaktion
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Die Arbeiterkammer (AK) mahnt bei der Benutzung von sozialen Netzwerken zur Vorsicht. Unbedachte Äußerungen, wie Beleidungen seines Vorgesetzten, können im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.

AK-Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer empfiehlt Arbeitsnehmern, vorsichtig im Umgang mit Facebook & Co zu sein. Auch in Österreich gab es Fälle, in denen unbedachte Äußerungen in einem sozialen Netzwerk bereits zur Kündigung führten. Beispielsweise verlor eine Frau ihren Job, weil sie auf Facebook über ihren Chef und die Firma schimpfte.

Im schlimmsten Fall können neben dem Verlust der Stelle auch Klagen wegen Ehrverletzung, Rufschädigung und sogar Schadenersatzforderungen folgen. Ebenso riskiert man seinen Job, wenn man im Netz Firmengeheimnisse ausplaudert. "ArbeitnehmerInnen sind zu Loyalität und Treue verpflichtet, das gilt auch fürs Internet", so Holzbauer.

Krankenstand sollte nicht gefeiert werden

Es ist außerdem nicht empfehlenswert, im Krankenstand darüber zu posten, dass man gerade bei einer Veranstaltung oder dergleichen war. Auch hier gab es bereits Fälle, in denen Arbeitsnehmer ihren Job verloren, weil sich die Nachricht bis zum Chef herumgesprochen hat.

Die Benutzung von sozialen Netzwerken während der Arbeit sollte mit dem Arbeitgeber geklärt sein. In vielen Firmen sind Facebook & Co gesperrt. In diesem Fall ist auch abzuraten, sich parallel zum Job via Smartphone einzuloggen. Denn hierdurch könnte die Arbeitspflicht verletzt werden, was wiederum zur Kündigung führen kann.