Wirtschaft

Amazon wegen "Black Friday"-Sale verklagt

Heute Redaktion
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Es geht um 250.000 Euro. Der Online-Händler "Amazon" soll in Deutschland nicht mehr mit dem Wort "Black Friday" werben, denn das Wort ist geschützt.

Kurioser Rechtsstreit um den "Black Friday". Amerikaner bezeichnen damit den Freitag nach dem Thanksgiving-Feiertag. In den USA fällt an diesem Tag der Startschuss für die Weihnachtseinkauf-Saison, viele Unternehmen "feiern" dies mit massiven Preisreduktionen, aufgrund dieser die Konsumenten die Geschäfte regelrecht stürmen. In den letzten Jahren hat sich das Phänomen auch international ausgebreitet.

Online-Händler wie "Amazon" veranstalten rund um diesen Tag auch in anderen Ländern große Rabattaktionen, die sie unter dem Titel "Black Friday" bewerben.

Zumindest in Deutschland ist dies nun zu einem Problem geworden. Denn die internationale Medien- und IP-Holding "Super Union Holdings Ltd." hat dort die Wortmarke "Black Friday" schützen lassen und ist bereits seit 2013 Markeninhaberin.

Nur wer Lizenzrechte kauft, darf in Deutschland mit den Worten "Black Friday" werben.

Weil "Amazon" das in den letzten Jahren aber nicht getan hat und seinen Sale trotzdem mit "Black Friday" beworben hat, hat der Online-Händler nun eine Klage am Hals. Es geht um empfindliche Strafen.

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Sollte die "Super Union Holdings Ltd." das Verfahren gewinnen, darf "Amazon" die Worte "Black Friday" in Deutschland nicht mehr verwenden. Bei jedem Verstoß würden Ordnungsgelder in der Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.

Um dies zu umgehen müsste "Amazon" deutsche Lizenzrechte für die Verwendung der Worte "Black Friday" erwerben.

(red)