Politik

Amtsgeheimnis könnte noch heuer fallen

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Seit Dezember 2014 liegt der Regierungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Nationalrat, jetzt ist laut Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SP) eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Opposition in Sicht.

Geht es nach Kanzleramtsminister Thomas Drozda, soll die Entscheidung über die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch heuer fallen. Trotz einiger offener Fragen sieht er "einen breiten Konsens in Richtung halb volles Glas", wie er am Mittwoch beim Expertenhearing im Verfassungsausschuss des Nationalrats sagte. Allerdings müssen vor einem Beschluss noch einige Steine aus dem Weg geräumt werden. Sowohl die Opposition als auch die Länder sehen noch erheblichen Verhandlungsbedarf.

Zuletzt spießte es sich etwa am Umfang der Ausnahmetatbestände sowie an den Beschwerdemöglichkeiten im Falle einer Auskunftsverweigerung. Unumstritten ist hingegen der Kernpunkt des Gesetzespakets: die Pflicht der öffentlichen Hand, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und interessierten Bürgern grundsätzlich Auskünfte über die Verwaltungstätigkeit zu erteilen.

Antwort binnen acht Wochen

Gemäß der von der Regierung vorgelegten Verfassungsnovelle sollen alle vom Gesetz erfassten Stellen – neben Ministerien und Landesverwaltungen u.a. auch das Parlament und weitere Organe des Bundes und der Länder – Auskunftsbegehren von Bürgern grundsätzlich innerhalb von acht Wochen – mit einer Fristverlängerung von weiteren acht Wochen in Ausnahmefällen – beantworten müssen.

Allerdings sind Datenschutzbestimmungen und andere verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. So sollen Auskünfte etwa bei einer drohenden Gefährdung der öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit unzulässig sein. Gleiches gilt dann, wenn es außenpolitische Gründe erfordern oder es im Interesse der nationalen Sicherheit liegt. Ebenso wird der Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung von Entscheidungen dienen, grundsätzlich verwehrt bleiben. Auch "offensichtlich schikanöse" und extrem zeitraubende Anfragen brauchen nicht beantwortet zu werden.

(parlament)