Wirtschaft

Angeklagter Fischer über 500.000 Euro geständig

Heute Redaktion
Teilen

Der Hauptangeklagte im Telekom-Prozess, Ex-Festnetzvorstand Rudolf Fischer, hat heute über seinen Anwalt Wolfgang Brandstetter vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt - allerdings nur über einen Betrag 500.000 Euro von dem angeklagten Untreuevorwurf über mehr als 10 Mio. Euro.

Beim sagte der Hauptangeklagte im Telekom-Prozess, Ex-Festnetzvorstand Rudolf Fischer, über seinen Anwalt Wolfgang Brandstetter vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt - allerdings nur über einen Betrag 500.000 Euro von dem angeklagten Untreuevorwurf über mehr als 10 Mio. Euro.

Die frühere Konzernspitze der Telekom Austria - Ex-Generaldirektor Heinz Sundt, die Ex-Vorstände und Stefano Colombo, der frühere Telekom-Prokurist Josef Trimmel und der Euro-Invest-Broker Johann Wanovits sitzen auf der Anklagebank. Der Vorwurf lautet auf Untreue gegenüber der teilstaatlichen Telekom. Derzeit sind Prozesstage bis zum 22. Februar angesetzt.

Verteidiger sehen Gutachter befangen

Die Anklage wirft ihnen vor, durch eine Kursmanipulation im Februar 2004 widerrechtlich zu einem millionenschweren Bonusprogramm gekommen zu sein.  Die Verteidiger der Angeklagten in der Telekom-Causa sehen den Sachverständigen Matthias Kopetzky als befangen an.

10 Millionen Euro Schaden

Die Telekom soll dadurch um mehr als 10 Mio. Euro geschädigt worden sein. Der Anklagevorwurf Untreue wird mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

Strafrechtliches Vergehen bestreiten die angeklagten Manager, eine "Kurspflege" im Sinne der Aktienentwicklung des Kurses im "üblichen Rahmen" räumen sie teilweise ein. . Ex-Generaldirektor Sundt sagte vor Prozessbeginn zu Journalisten: "Ich habe den Kurs nicht manipuliert."

Fischer über 500.000 Euro geständig

Eine Zahlung an den Broker Johann Wanovits über 500.000 Euro habe Fischer eingestanden und mittlerweile auch zurückgezahlt. Das sei in seiner Verantwortung geschehen "und das tut ihm auch leid", sagte der Verteidiger in Beantwortung der Anklage.

Der Schaden durch das Mitarbeiter-Prämienprogramm - laut Anklage über 8 Mio. Euro - könne aber nicht als Untreueschaden betrachtet werden, denn er sei nur eine Art "mittelbarer Schaden" und nicht unmittelbar durch rechtsgeschäftliche Handlung des Angeklagten hervorgerufen, argumentierte Brandstetter. Das sei nämlich die Voraussetzung für Untreue.