Wirtschaft

Anklage gegen Julius Meinl wegen Untreue

Heute Redaktion
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Der Banker Julius Meinl und vier weitere sollen in Sachen Sonderdividende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen - und zwar auf Empfehlung des Weisenrates, war am Freitag im Ministerium zu erfahren.

Der Banker Julius Meinl und vier weitere werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen - und zwar auf Empfehlung des Weisenrates, war am Freitag im Ministerium zu erfahren.

Neben Meinl sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldigte angeklagt werden. Die Sonderdividende in Höhe von  225 Millionen Euro war von der Meinl Bank im Jahr 2009 für das Geschäftsjahr 2008 ausgeschüttet worden.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien lautet, dass dadurch die Eigenkapitalbasis bzw. der Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert wurde und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen haben.

Die Meinl Bank-Verantwortlichen haben stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie hätten allfällige Anlegeransprüche mit ausreichenden Rückstellungen gesichert. Die Dividende wurde an die niederländische B.V. Belegging-Maatschappij "Far East" ausgeschüttet, der die Meinl Bank gehört und die Julius Meinl zugerechnet wird.

Weisenrat für Anklage

Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsektion den auf Anklage lautenden Vorhabensbericht nicht genehmigen - womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingerichtete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortchef genehmigen, hieß es aus dem Ministerium.

 
Das Thema Sonderdividende ist ein Nebenschauplatz der strafrechtlichen Ermittlungen zum Bereich Meinl European Land (MEL). Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien seit sieben Jahren, ob im Zusammenhang mit dem von der Meinl Bank betreuten Fonds Strafrecht verletzt wurde, konkret ob Untreue und Anlegerbetrug begangen wurde.

Im Zuge der MEL-Ermittlungen war über den Banker Julius Meinl V. am 1. April 2009 die Untersuchungshaft verhängt worden, gegen eine Kaution in Rekordhöhe von 100 Mio. Euro kam er nach zwei Tagen auf freien Fuß. Die Kaution wurde im März 2013 vom Oberlandesgericht Wien von 100 auf 10 Mio. Euro heruntergesetzt. Der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr von Julius Meinl wurden vom OLG aber bejaht.