Politik

Arbeitsprogramm der Regierung im Bereich Energie

Heute Redaktion
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Die beiden Ökostromnovellen werden signifikante zusätzliche Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich auslösen. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (bei Errichtung und Wartung). Dabei wird den weltweit führendenden heimischen Green Tech Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.

Kleine Ökostromnovelle

Eine Sammelnovelle im Ökostrombereich soll wichtige Änderungen und Problemlösungen bringen, die schnell und ohne Notifikation bei der EU umgesetzt werden können. Unter anderem soll die Novelle die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die Verfallsfrist von bereits genehmigten Windprojekten verlängern, mehr Geldmittel für den Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen bereitstellen und Nachfolgetarife für bestehende, hocheffiziente und wärmegeführte Biogasanlagen (5 Mio. Euro/Jahr, Topf 5 Jahre offen) sicherstellen.

Für andere Biogasanlagen soll die Möglichkeit einer "Abwrackprämie" bestehen.

Umsetzung: Ministerrat im März 2017

Große Ökostrom-Novelle

Ausbau von Erneuerbaren Energien und Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung in Österreich zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele und zur Sicherstellung eines annähernd (bilanziellen) hundertprozentigen Strom-Eigendeckungsgrads in Österreich bis 2030. Das neue Modell soll helfen, die Stromimport-Abhängigkeit zu senken und die Marktintegration von Erneuerbaren Energien zu forcieren. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.

Die derzeitige Tarifförderung wird daher auf ein marktkonformes, kosteneffizientes, wettbewerbsfähiges Fördersystem umgestellt. Also z. B. transparente Ausschreibungen, dort wo wirtschaftlich sinnvoll, sowie in Richtung (Versteigerung von) Investitionszuschüsse und Marktprämien. Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit sind die wesentlichen Kriterien für jede Förderung. Im Sinne leistbarer Strompreise für Haushalte und Wirtschaft wird es auch zukünftig eine Kostenbegrenzung (»Deckel«) für die Ökostromförderung geben. Allfällige Mehrkosten für die Ökostromförderung sollen durch höhere Produktionsmengen kompensiert werden, wodurch es langfristig zu keiner höheren Nettobelastung für Wirtschaft und Haushalte kommen soll.

Umsetzung: Ministerrat im Dezember 2017

Strompreiszone Österreich-Deutschland

Um eine Erhöhung der Strompreise durch eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zu verhindern, wird eine gemeinsame Lösung mit Deutschland angestrebt, die den bilateralen Handel möglichst uneingeschränkt ermöglicht. (Im Falle einseitiger Maßnahmen Deutschlands zur Behinderung des freien Stromhandels, wären steigende Strompreise in Österreich zu befürchten. In dem Fall wären Aktivmaßnahmen in der heimischen Energieproduktion und im Netzausbau von zentraler Bedeutung)

Energie- und Klimastrategie

Bis Sommer 2017 wird die gemeinsame integrierte Energie- und Klimastrategie der Bundesregierung fertig gestellt und im Ministerrat beschlossen. Ziel ist eine Strategie, die aus volkswirtschaftlicher Sicht das Optimum für Österreich bringt, indem sie Rahmenbedingen für Investitionen und damit Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Die Schwerpunkte sind neben Erneuerbarer Energie, Energieeffizienz und Infrastruktur deshalb auch Innovation und Forschung, sowie die Forcierung von Umwelt- und Energietechnologien. Dabei werden soziale, wirtschaftliche und technologische Veränderungsprozesse berücksichtigt. Das Zielquadrat Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit, Versorgungssicht, sowie EU 2030 & Pariser Klimaziele bilden den Rahmen für das Weißbuch (= Energie- und Klimastrategie).

Umsetzung: Ministerrat im Ende Juni 2017