Politik

Asyl-Rechtsberatung kostet 15,7 Millionen

Heute Redaktion
Teilen
Rechtsberatung für Flüchtlinge: seit 2011 Pflicht
Rechtsberatung für Flüchtlinge: seit 2011 Pflicht
Bild: Diakonie/Meister

Innen- und Justizminister streiten über die Rechtsberatung für Asylwerber. Was kaum einer weiß: Worum es da eigentlich geht, wer es macht, was es kostet. "Heute" klärt auf.

So weit, so bekannt: Türkis-Blau will das Asylwesen verstaatlichen. Die Rechtsberatungen soll die Bundesagentur (BBU) übernehmen.

Da die NGO-Verträge noch bis Ende 2020 laufen, kann das frühestens 2021 starten. Aber wie funktioniert das System derzeit? "Heute" bringt Licht ins Dunkel.

Wer berät aktuell?

Nur drei Stellen: Diakonie, Volkshilfe OÖ und der "Verein für Menschenrechte", nicht aber die Caritas. Wie wird das finanziert?

Das hängt davon ab:

■ Im Zulassungsverfahren (Asylantrag wird geprüft) zahlt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, Innenministerium).

■ Sind Asylwerber zugelassen, zahlt ebenfalls das Innenministerium, die EU schießt Geld dazu.

■ Geht ein Asylwerber in die Berufung, zahlt das Bundesverwaltungsgericht – das Justizressort. Heißt: Das Innenressort ist in der 1. Instanz zuständig (20 % der Fälle, das Justizressort in der 2. Instanz (80 % der Fälle).

Wie wird abgerechnet?

Laut Innenministerium wird pro Beratung gezahlt. Die Diakonie gibt aber an, pro zugeteiltem Verfahren Geld zu erhalten – egal, wie oft beraten wird.

Was keiner sagen will: Wie viel kostet die einzelne Beratung? Die Diakonie kommt mit dem Staatsgeld jedenfalls nicht aus. 10 Prozent müssen über Spenden finanziert werden.

Um wie viele Fälle geht es?

Aktuell (Stand 1. Jänner) sind 38.053 Verfahren offen: 6.826 beim BFA (zusätzlich 709, bei denen offen ist, ob berufen wird), 30.518 beim Bundesverwaltungsgericht.

Wie viel zahlt der Bund?

Das Innenministerium budgetierte für 2018 und 2019 jeweils 2,2 Mio. € für die Rechtsberatungen. Das Justizministerium zahlte 2018 13,5 Mio. €. Gesamt pro Jahr also 15,7 Mio.

Wer zahlt in Zukunft?

Die BBU wird Rechtsberatungen nach Pauschalen an Innen- bzw. Justizministerium verrechnen.

Laut Innenministerium soll so sichergestellt werden, dass Kapazitäten an den Bedarf angepasst werden. Die Pauschalen sollen kostendeckend sein. Laut Justizressort ist die künftige Finanzierung "noch zu klären".

Welche Einsparungen erwartet man sich durch die Umstellung?

Das Innenministerium will, dass die Asylverfahren beschleunigt werden: Durch die "objektive Rechtsberatung durch Mitarbeiter der BBU" sei sichergestellt, dass "Personen keine falschen Hoffnungen gemacht werden".

Was sagen Kritiker?

Sie fordern Unabhängigkeit: Die BBU wird wie das BFA im Innenministerium angesiedelt sein. Damit wird jene Stelle Beschwerden abwickeln, über die man sich beschwert.