Wien

Aufs Klo müssen schützt nicht vor Corona-Strafe

Zu wenig Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz, trotz Quarantäne draußen: Über 12.300 Anzeigen und 2.800 Sofort-Geldstrafen gab es alleine in Wien. Darunter sind auch kuriose Fälle.

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Polizeikontrolle Donaukanal Corona
Polizeikontrolle Donaukanal Corona
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Besonders zu Beginn der strengen Corona-Maßnahmen hagelte es Strafen. Die Polizei kontrollierte flächendeckend. Wer am Parkbankerl zu knapp aneinander saß - ohne im selben Haushalt zu leben - oder Mund und Nase nicht ausreichend bedeckt hatte, bekam oft mehr als einen strengen Blick und einen Tadel: Mehr als 12.300 Anzeigen wurden seit beginn der Krise wegen "Corona-Verstößen" ausgestellt, meldet ORF.at. Dazu kommen noch mehr als 2.800 Geldstrafen, welche die Corona-Sünder direkt bei den Beamten bezahlten.

920 Strafverfügungen wurden eingestellt

Rund 8.450 Strafverfügungen wurden bisher von den Bezirksämtern verschickt, zitiert ORF.at die Magistratsdirektion der Stadt Wien. In den meisten Fällen seien es Verstöße gegen das Covid-Maßnahmengesetz, eine Handvoll würden das Epidemiegesetz, also beispielsweise Verstöße gegen die Quarantäne, betreffen. Bei etwa 920 Strafverfügungen wurde das Verfahren eingestellt – entweder gleich von den Bezirksämtern selbst, etwa weil ein vermeintlicher Verstoß gegen die Coronavirus-Verordnungen doch keiner war, oder nach Einsprüchen der Betroffenen. Eine Statistik zu den genauen Gründen gibt es laut Magistratsdirektion aber nicht, so der Medienbericht.

Bisher langten beim Wiener Verwaltungsgericht 76 Beschwerden gegen ausgestellte Corona-Strafen ein. In einem Fall sei die Strafe wegen eines Formalfehlers bei der Zustellung der Anzeige erlassen worden, so Verwaltungsgericht-Vizepräsidentin Beatrix Hornschall zu ORF.at. Weil Vater und Sohn den gleichen Namen haben, sei nicht klar gewesen, an wen die Anzeige geschickt wurde. Vier weitere Strafen wurden bestätigt, aber die Höhe reduziert. Ein sechster Fall wurde wieder an die Bezirksämter zurückverwiesen. Grund: Der Betroffene hatte seinen ersten Einspruch beim falschen Amt gemacht. Bei den vier bestätigten Strafen ging es laut Hornschall zum einen um zwei Männer, die zu eng auf einer Parkbank saßen. Die Strafen dafür wurden von 500 auf 400 bzw. 250 Euro gesenkt – weil beide Männer bisher unbescholten waren, bei einem kam noch geringes Einkommen dazu.

Aufs Klo müssen ist kein "unvorhersehbarer Notstand“

In einem anderen Fall war ein Mann in einer Pizzeria, die noch geschlossen hätte sein müssen. Er kam aber nicht zum Pizza-Essen, sondern ließ sich dort kostenlos etwas ausdrucken. In den Copy-Shop zu gehen wäre billiger gewesen, als dieser Gefallen, der ihn im Endeffekt dann 200 Euro kostete. Denn: "Die Inanspruchnahme von unentgeltlichen Dienstleistungen fällt jedoch auch unter das Betretungsverbot von Betriebsstätten", so Hornschall zu ORF.at.

Ein weiterer Mann war – ebenfalls zum Zeitpunkt der strengen Betretungsverbote – bei einem Pfandleiher. Aufs-WC-Müssen gilt in diesem Fall nicht als Ausrede, hält das Gericht fest, weil es sich dabei in der Regel nicht um einen "unvorhersehbaren Notstand" handle.

In beiden Fällen setzte das Gericht die Strafen von 360 bzw. 500 Euro auf 200 Euro herab. Einmal, weil die Person bisher unbescholten war, einmal, weil die Verordnung das erste Mal übertreten wurde.