Österreich

Nervige Karterl am Auto: Ist das eigentlich erlaubt?

Heute Redaktion
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Die Kärtchen sind zwar lästig, laut einer Rechts-Expertin des ÖAMTC aber nicht verboten.
Die Kärtchen sind zwar lästig, laut einer Rechts-Expertin des ÖAMTC aber nicht verboten.
Bild: Leserreporter

Im Linzer Stadtteil Wegscheid sind derzeit wieder vermehrt die "Wir kaufen dein Auto"-Kärtchenstecker unterwegs. "Heute" fragte beim ÖAMTC nach, ob diese überhaupt erlaubt sind.

Immer wieder finden Autofahrer die kleinen, bunten Visitenkarten an ihren Fahrzeugen. Sie sind beim Fenster bei der Fahrertüre oder unter dem Scheibenwischer angebracht.

Die Aufschrift ist immer sehr ähnlich. „Bei uns sind Sie richtig", „Ankauf & Export" oder „Wir kaufen Ihr Auto" – um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Fast in jeder größeren Stadt sind die Kärtchen-Verteiler unterwegs. Aktuell schmücken in Linz-Wegscheid wieder vermehrt bunte Kärtchen die Autos. Dies schreibt zumindest ein User auf der Beschwerde-Plattform "Schau auf Linz".

Wie ein Foto zeigt, steht auf den Karten geschrieben: "Wir kaufen PKW/LKW, Geländewagen, Firmenfahrzeuge oder Bus. 24 Stunden erreichbar. Auch SMS und WhatsApp möglich."

Auf die Kärtchen-Beschwerde will ein User wissen, dass das Karten verteilen auf den parkenden Autos laut Straßenverkehrsordnung (StvO) verboten sei.

"Heute" ging dem auf den Grund und fragte beim ÖAMTC nach. Die eindeutige Antwort: Das Verteilen der Kärtchen ist nicht strafbar.

"Zu wenig für eine Besitzstörung"

"Für eine Besitzstörung ist es zu wenig. Lediglich die Beschädigung des Fahrzeugs im Zuge der Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen", so ÖAMTC-Rechtsexpertin Kristina Mayr.

Einzige Möglichkeit: Man könnte ausforschen, ob die besagte Auto-Firma auch gewerberechtlich gemeldet ist und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Ansonsten wird den Lenkern wohl auch künftig nichts anderes bleiben, als die lästigen Kärtchen vom Auto zu entfernen und zu entsorgen.

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