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Bartmania: Polizei schreibt die Regeln neu!

Heute Redaktion
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Geht gar nicht bei der Polizeio: sichtbare Tatoos und längere Bärte
Geht gar nicht bei der Polizeio: sichtbare Tatoos und längere Bärte
Bild: Fotolia

Bisher war nur ein "gepflegtes Erscheinungsbild" gefordert, jetzt hat die Polizei Regeln für Bärte, Haare, Fingernägel und Piercings aufgestellt.

Die neuen Trends zu kreativen Körpergestaltung machen es notwendig. Ab 1. August wird es laut "Kurier" einen neuen "Ukas" für Österreichs Polizistinnen und Polizisten geben, der ganz genau vorschreibt, was geht und was nicht. "Heute" listet die wichtigsten Maßregeln.

Die "Dienstrichtlinien" im Detail:

Die Länge der Haar- und Barttracht ist so zu wählen, dass bei aufrechter Körperhaltung die Uniform weder verdeckt noch in ihrer Funktion beeinträchtigt wird. Langhaarschnitte sind nur dann zulässig, wenn die Haare als Zopf oder Pferdeschwanz gebunden getragen werden.

Keine bunten Strähnchen

Haarfärbungen dürfen nur dem Spektrum natürlicher Haarfarben entsprechen. Soll heißen: Papageienfärbige Strähnen sind eher unerwünscht. Auch beim Nagellack sind unauffällige und übliche Farben zu wählen. Fingernägel, die wesentlich über die Fingerkuppen hinausragen, sind verboten.

Gespaltene Zungen tabu

Tabus sind sichtbare Hautimplatate, Tunnel in Ohrläppchen und gespaltene Zungen (sic!). Das sichtbare Tragen von Tätowierungen, Piercings und Schmuckgegenständen ist verboten. Außer es handelt sich um Uhren oder Fingerringe. Außerdem: Wer ein "verdecktes" Tattoo oder Piercing trägt, muss einen Hepatitis-C-Test vorlegen.

30-Zentimeter-Bart in Wien

Im Jänner dieses Jahres war ein Wiener Polizist mit einem 30 Zentimeter langen Bart vor die Wahl gestellt worden, die Haare zu kürzen oder den Dienst in Uniform zu quittieren. Er entschied sich für seinen Bart und arbeitet nun als Beamter in Zivil.

(wapo)