Wirtschaft

BAWAG blitzte mit Klage gegen Helmut Elsner ab

Heute Redaktion
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Die BAWAG ist mit einer Klage gegen ihren ehemaligen Chef Helmut Elsner abgeblitzt. Der 80-Jährige wurde am Montag freigesprochen. Die Bank hatte Helmut Elsners Stiftung "Gambit", in der auch die Pensionsabfertigung enthalten ist, einkassieren wollen, weil sie unter seiner Führung zwei Milliarden Euro Schaden erlitten hat.

Die BAWAG ist mit einer Klage gegen ihren ehemaligen Chef Helmut Elsner abgeblitzt. Der 80-Jährige wurde am Montag freigesprochen. Die Bank hatte "Gambit", in der auch die Pensionsabfertigung enthalten ist, einkassieren wollen, weil sie unter seiner Führung zwei Milliarden Euro Schaden erlitten hatte.

Elsner erschien mit seiner Ehefrau Ruth und seinem Arzt vor Gericht. Der von der Bank angestrengte Prozess fand im Großen Schwurgerichtssaal statt, den Elsner noch vom ersten BAWAG-Prozess kennt. "Fortsetzungen werden in der Regel nicht spannender, und es wurde schon sehr viel gesagt", stellte Christian Böhm, Vorsitzender des Schöpfengerichts, fest.

Es ging um 6,8 Millionen Euro

Streitpunkt war die Stiftung "Gambit", in der die Pensionsabfertigung (Streitwert 6,8 Mio Euro) von  (80) und eine Luxus-Villa in Südfrankreich geparkt sind. Die BAWAG hatte als Privatbeteiligter geklagt, weil sie der Meinung war, dass Elsner auf betrügerische Weise an das Geld gekommen ist. Daher forderte sie die Abfertigungssumme samt Zinsen zurück.

Neben Elsner, der sich "selbstverständlich nicht schuldig" bekannte, hielt ihn jedoch auch das Gericht für unschuldig und sprach ihn frei. Die BAWAG könnte den Kampf um das Geld mit einer Zivilklage fortsetzen. Die Bank muss für die Kosten des Strafrechtsverfahrens aufkommen.
Elsner ist bereits wegen Untreue zur Höchststrafe, also zehn Jahre Haft, verurteilt worden. Darum hat die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Verfolgung wegen Verdachts auf Betrugs verzichtet.

Seit 2011 haftunfähig

Elsner, der viereinhalb Jahre im Gefängnis abgesessen hat, bevor er 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt wurde, behauptet seit Jahren, dass Investor Wolfgang Flöttl die BAWAG-Milliarden nicht verspekuliert, sondern für sich einbehalten habe. Flöttl weist dies aber vehement zurück. Flöttl war im zweiten BAWAG-Prozess freigesprochen worden.