Wirtschaft

BAWAG: Kontoumstellung unzulässig

Das Handelsgericht Wien hält die Kontoumstellung für unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Heute Redaktion
Teilen
BAWAG unter Druck
BAWAG unter Druck
Bild: imago stock & people

Eine Welle von Kontokündigungen überflutete die BAWAG, nachdem sie rund 20.000 Kunden vor die Wahl gestellt hatte: Teureres Konto oder gehen. Diese ließen sich nicht zwei Mal bitten und nutzten die Ausstiegsklausel. Wer nicht sofort ging oder wechselte, wurde Anfang Februar automatisch gekündigt.

Alois Stöger (SPÖ) hatte daraufhin den Verein für Konsumenteninformation darum gebeten, eine Verbandsklage einzubringen. Gleichzeitig wollte er sich für ein Verbot der Bankomatgebühren einsetzen. Dieses wurde vom Finanzministerium jedoch abgelehnt.

Kontoumstellung war unzumutbar

Die gezwungene Kontoumstellung der BAWAG Kunden sei jedoch unzulässig. Wie das Handelsgericht Wien feststellte, gab es mangelnde Informationen im Bezug auf den Umstieg. Es wäre auch nicht klar gewesen, welche Leistungen nun teurer werden würden.

In einem Urteil hält das Handelsgericht fest, dass sich die Kunden die Informationen zum großen Teil selbst hätten zusammensuchen müssen, was unzumutbar sei. Es müsste dem Kunden transparent dargestellt werden, welche Nach- und Vorteile ein neues Kontopaket hätte.

Betroffene könnten Gebühren zurückfordern



Zusätzlich wäre die Frist nicht eingehalten worden. Das Gesetz fordert nämlich einen Zeitraum von zwei Monaten zwischen Ankündigung und Änderung des Kontopakets. In diesem Fall wäre die Vertragsänderung sofort passiert, wenn der Konsument zustimmte.

Die BAWAG selbst nehme das Urteil zur Kenntnis. Man würde derzeit prüfen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wird dieses rechtskräftig, können Betroffene bereits bezahlte Gebühren und Entgelte zurückfordern.

(ds)