Wirtschaft

BAWAG-Prozess: Freispruch für Flöttl & Co

Heute Redaktion
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Freispruch für Wolfgang Flöttl und fünf Mitangeklagte in der Wiederauflage des spektakulären BAWAG-Prozesses. Nur ein Monat in Haft muss Ex-Aufsichtsratschef Weninger.

Freispruch für Spekulant Wolfgang Flöttl und fünf Mitangeklagte in der Wiederauflage des spektakulären BAWAG-Prozesses am Wiener Straflandesgericht. Nur ein Monat in Haft muss Ex-Aufsichtsratschef Günter Weninger. Helmut Elsner und sein Anwalt sind empört.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess wurden Dienstagvormittag die Urteile verkündet. Obwohl , war das Interesse der Medienvertreter und der Gerichtskiebitze am Urteilstag groß. 28 Tage lang wurde seit April verhandelt, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) vor zwei Jahren die erstinstanzlichen Urteile von Richterin Claudia Bandion-Ortner großteils aufgehoben hatte.

Weninger trotz Teilgeständnis in Haft

Sieben Angeklagte - darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl - mussten erneut vor den Richter treten. Sechs von sieben Angeklagte hat das Schöffengericht freigesprochen. Lediglich Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, der im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgegeben hatte, wurde zu einem Monat bedingter Haft verurteilt.

"Ohrfeige" für Ex-Justiz-Star Bandion-Ortner?

Wolfgang Flöttl, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, die früheren Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter erhielten Freisprüche.

Richter Christian Böhm begründete seine Freisprüche mit dem mangelnden Schädigungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue. Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin und Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatten die Angeklagten teils noch mehrjährige Haftstrafen ausgefasst.

Freisprüche, weil Elsner die Angeklagten täuschte

Böhm ging auf die einzelnen Anklagevorwürfe gegen die Angeklagten ein, und entkräftete sie. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, hätten die anderen getäuscht, so der Richter. Elsner war im ersten Verfahren rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er viereinhalb Jahre bereits abgesessen hatte. Zwettler war rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, aus gesundheitlichen Gründen wurde er für vollzugsunfähig erklärt.

"Es gibt keine Rechtspflicht eines international tätigen Investmentbankers, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenze (der BAWAG, Anm.) zu kontrollieren", erläuterte der Richter, warum er Flöttl von den Anklagevorwürfen freisprach.

Elsner-Anwalt: "Ergebnis schreit nach Wiederaufnahme"

Peter Nakowitz trotz Freispruch jetzt noch eine Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, über die noch das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden muss. Flöttl erklärte, er sei sehr froh. Das Urteil selbst wolle er nicht kommentieren. Weninger akzeptierte seine Verurteilung zur Minimalstrafe von einem Monat bedingt betreffend Bilanzfälschung beim ÖGB. "Das Urteil ist gerecht", daher werde er es auch nicht anfechten.

"Dieses Ergebnis schreit nach einer Wiederaufnahme", meinte Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger nach der Urteilsverkündung. Wenn den heute freigesprochenen Angeklagten keine subjektive Tatseite nachzuweisen sei, dann müssten dies auch den bereits Verurteilten - neben Elsner Ex-Vorstand Zwettler und Nakowitz - zugute kommen. "Natürlich, da muss eine Wiederaufnahme her", betonte Stranzinger. Staatsanwältin Sonja Herbst gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, um die Urteile zu bekämpfen.