Politik

Sozialversicherung neu heute im Ministerrat

Die ÖVP-FPÖ-Regierung beschließt heute die Strukturreform der Sozialversicherungen. Frühestens ab 2022 sollen die Pläne umgesetzt sein.

Heute Redaktion
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Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist federführend bei dem Megaprojekt.
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist federführend bei dem Megaprojekt.
Bild: picturedesk.com

Wir erinnern uns: Bei der Strukturreform sollen die bisher 21 Sozialversicherungen auf fünf reduziert werden.

Unter heftiger Kritik von Opposition und Experten hat die Regierung das 163 Seiten starke Gesetz zur Kassenreform in den Ministerrat geboxt, wo es heute diskutiert wird.

Vorab kritisierte etwa der Rechnungshof in seiner Stellungnahme die Kostendarstellung der Regierung: Bis 2023 soll demnach 1 Milliarde Euro eingespart werden. Jedoch: Wie das geschehen soll, das vermissten die Prüfer. Auch, wenn die Regierung nachgebessert und eine Folgekostenabschätzung dem Gesetzesentwurf beigelegt hat, bleiben die Schätzungen vage. Da will man etwa durch gemeinsamen Einkauf, Nicht-Nachbesetzungen bei Verwaltungspersonal, gemeinsame IT und Rechnungswesen sowie Kooperationen mehr Effizienz erzielen. Auch sollen Rücklagen mancher Gebietskrankenkassen in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) fließen, um strukturelle Unterschiede auszugleichen.

Die in der neuen Struktur verwirklichte Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der geplanten „Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) und der PVA kritisiert die Gewerkschaft. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ÖGB ortet eine De-facto-Abschaffung der Selbstverwaltung, die Arbeitgeber könnten Entscheidungen blockieren. Auch hier hat die Regierung „nach Gesprächen mit den Sozialpartnern" nachgebessert.

Erklärtes Ziel der türkis-blauen Regierung beim großen Reformvorhaben ist nicht nur die Verschlankung von komplizierter Struktur und die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, sondern auch das Aus für unterschiedliche Leistungen für die Versicherten.
Der Auftrag an die ÖGK lautet deshalb, bis Ende 2021 einen gemeinsamen Leistungskatalog vorzulegen. Bis dahin gelten die bestehenden Verträge – und die sehen je nach Bundesland verschiedene Leistungen vor. Dass die Harmonisierung keine Verschlechterungen bringen soll, verspricht die Politik.

Bei wichtigen Entscheidungen, die die rund 7 Millionen Versicherten der ÖGK betreffen, braucht es künftig eine doppelte Mehrheit im Verwaltungsrat. Betroffen davon sind die dauernde Veranlagung von Vermögensbeständen, Verträge oder die Verwendung der Mittel des Unterstützungsfonds.

Am 14. November soll das Gesetzespaket im Sozialausschuss behandelt werden, im Dezember soll dann der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Mit einer Übergangszeit soll die Fusion am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. (red)