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Bei Scheidung wird Erziehungsberatung Pflicht

Heute Redaktion
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Erziehungsberatung ab 1. Februar Pflicht, bei einer strittigen Scheidung kann sie vom Richter per Weisung angeordnet werden. Das gab Justizministerin Beatrix Karl am Mittwoch bekannt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Erziehungsberatung ab 1. Februar Pflicht, bei einer strittigen Scheidung kann sie vom Richter per Weisung angeordnet werden. Das gab Justizministerin Beatrix Karl am Mittwoch bekannt.

Mit 1. Februar, also noch diese Woche, tritt das neue Familienrechtspaket in Kraft. Künftig hat das Gericht die Möglichkeit, bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Geplant ist der bundesweite Ausbau der Familiengerichtshilfe und eine verpflichtenden Elternberatung bei einvernehmlichen Scheidungen.

Die Unterstützung der Familiengerichtshilfe soll verhindern, dass Kinder durch zu lange Verfahren zusätzlich traumatisiert werden.

Nicht alles wird aber von Anfang an jedem zur Verfügung stehen: So wird die neue Familiengerichtshilfe schrittweise ausgebaut, der Vollausbau ist erst für Sommer 2014 geplant. Bis 2014 muss österreichweit an allen Bezirksgerichtsstandorten eine Familiengerichtshilfe installiert werden. Bis Mitte 2014 werden rund 200 Familiengerichtshelferinnen und Besuchsmittler österreichweit eingesetzt. Die geschulten Psychologinnen und Sozialpädagogen, die die Familien vor und während eines Verfahrens begleiten, ermöglichen raschere und vermehrt einvernehmliche Lösungen vor Gericht.

Die Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler sollen Familien vor und während des Verfahrens begleiten und einvernehmliche Lösungen fördern. In einer ersten Phase wird derzeit an den bereits bestehenden Standorten aus dem Pilotprojekt (Bezirksgerichte Wien Innere Stadt, Amstetten, Leoben und Innsbruck) der Personalstand verdoppelt. Mit 1. Juli 2013 soll die Familiengerichtshilfe an allen Bezirksgerichten in den Landeshauptstädten eingerichtet sein, Ende des Jahres an allen Bezirksgerichten an Sitzen von Landesgerichten. Mit 1. Juli 2014 werden dann alle übrigen Bezirksgerichte erfasst sein. Im Vollausbau wird es an 25 Standorten rund 200 Familiengerichtshelfer und Besuchsmittler geben.

Auf der Homepage des Justizministeriums findet sich eine Liste von Institutionen, die eine Beratung anbieten