Österreich

Berufung: Ex-Konviktsleiter von Kremsmünster

Heute Redaktion
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Das Oberlandesgericht Linz entscheidet am Donnerstag über das Strafmaß für den ehemaligen Konviktsdirektor des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster. Der heute 81-Jährige war im Sommer 2013 wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch bereits bestätigt. Nun wird das Berufungsgericht klären, ob es bei der ursprünglichen Strafhöhe bleibt. Zudem entscheidet es darüber, ob der mittlerweile in den Laienstand zurückversetzte Pater den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in der ersten Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

Dem Mann wurden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler in den 1990er-Jahren vorgeworfen. Teils soll er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Zöglinge losgegangen sein. Auch soll er gelegentlich gedroht haben, er werde seine Pumpgun holen, oder Kinder für "vogelfrei" erklärt haben. Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

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