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Der Weg zum Brexit bleibt weiter holprig - so oder so

Am Mittwochabend muss sich die britische Premierministerin Theresa May einem Misstrauensvotum stellen. Das sind die möglichen Szenarien.

Heute Redaktion
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Die britische Premierministerin Theresa May ist am Dienstag mit ihrem Brexit-Abkommen im Parlament gescheitert. Nun muss sie sich am heutigen Mittwoch einem Misstrauensvotum stellen. Am Abend (20 Uhr MEZ) entscheidet das Parlament, ob es der konservativen Regierung das Vertrauen entzieht.

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Labour-Chef Jeremy Corbyn beantragte am Dienstag ein Misstrauensvotum gegen die Regierung. Das sind die möglichen Szenarien für May, die Tories und den Brexit:

Fall 1:May übersteht das Votum

Davon wird ausgegangen, schließlich wollen sich die Tories – mit 317 Sitzen die zahlenmäßig stärkste Partei im Parlament – nicht gegen eine Premierministerin aus der eigenen Partei stellen. Sowohl die nordirische Democratic Unionist Party (DUP, 10 Sitze) als auch parteiinterne Kritiker haben May ihre Unterstützung angekündigt. Damit hätte May 327 Stimmen auf ihrer Seite, eine geschlossene Opposition brächte es nur auf 324 Stimmen. Die Premierministerin hatte bereits am 10. Dezember ein Misstrauensvotum überstanden.

Fall 2:May scheitert am Misstrauensvotum

Im Falle einer Niederlage würden Neuwahlen anberaumt. Labour-Chef Corbyn hofft darauf, so die schwache Position der Regierung ausnutzen zu können.

Wie geht es danach weiter?

Fall 1A:May bringt ihren Plan B durch

Nach überstandenem Misstrauensvotum will May einen Plan B für den Brexit vorstellen. Sie wolle sich mit Vertretern aller Parteien treffen und bis Montag eine neue Vorlage ausarbeiten. Über diese müsste im Parlament nochmal abgestimmt werden. Auch werden dann Nachverhandlungen in Brüssel fällig. Sollte May an beiden Orten durchkommen, kommt es zum geregelten Brexit. Bis zum festgelegten Austrittstermin am 29. März dürfte die Zeit kaum reichen. Der Brexit würde dann wohl verschoben.

Fall 1B:May scheitert auch mit dem Plan B

Falls Theresa May ihre neue Vorlage bei der EU oder im Parlament nicht durchbekommt, ist sie wieder am gleichen Punkt wie jetzt. Es droht der ungeregelte, chaotische Brexit.

Fall 2A:Neuwahlen und Tories-Sieg

Im Falle von Neuwahlen ist der Ausgang ungewiss. Sollten die Tories weiterhin die Mehrheit halten, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen ihrer Parteichefin Theresa May. Mehrfach hat sie angetönt, den Posten der Premierministerin nicht zu räumen.

Fall 2B:Neuwahlen und Labour-Sieg

Sollten die oppositionellen Labour um Jeremy Corbyn Gewinn aus der festgefahrenen Situation ziehen und sich bei Neuwahlen die Mehrheit sichern, so stellen sie fortan den Premierminister. Ob der Brexit unter der Federführung von Labour einfacher geregelt werden kann, ist fraglich. Denn die Partei ist in der Frage ebenfalls zerstritten: Labour hat sich in Sachen Brexit auch zweieinhalb Jahre nach dem Brexit-Votum des Volkes nicht zu einer klaren Haltung durchringen können. Während sich der Parteichef Corbyn für einen Brexit (jedoch keinen unkontrollierten) ausspricht, möchte eine Mehrheit der Abgeordneten weiterhin in der EU verbleiben.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Fall 3:Aufschub des Brexit

In allen Fällen wird die Zeit bis zum 29. März knapp. EU-Diplomaten haben bereits angetönt, dass eine Verlängerung der Austrittsfrist um einige Monate denkbar wäre, um einen ungeregelten Austritt zu umgehen. Bei längeren Fristen kommt jedoch erschwerend dazu, dass Ende Mai die Europawahl ansteht. Wäre Großbritannien dann noch in der EU, müsste sich das Königreich auch an den Wahlen beteiligen. Andernfalls würden die 73 britischen Sitze im Europaparlament frei.

Fall 4:"No deal"

Kommt es zu keinen Einigungen und stellt Großbritannien keinen Antrag auf eine Fristerstreckung, kommt es am 29. März zum ungeordneten Brexit. Dies ist in den Augen fast aller Beobachter das schlimmstmögliche Szenario. Besonders Wirtschaftsvertreter auf beiden Seiten sehen große Nachteile sowohl auf Großbritannien als auch auf die EU zukommen.

Fall 5:Zweites Referendum

Brexit-Kritiker fordern seit der ersten Abstimmung vom 23. Juni 2016 ein zweites Referendum zum Brexit. Das Volk soll in genauerer Kenntnis der Problematik erneut darüber abstimmen, ob Großbritannien aus der EU austreten soll oder nicht.

Und dann?

Fall 5A:Rückzug vom Brexit

Sollte sich das britische Stimmvolk beim zweiten Anlauf gegen einen Brexit aussprechen, so wäre die Angelegenheit wohl nachhaltig vom Tisch. In einem Urteil vom Dezember hielt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fest, dass die britische Regierung das Recht hätte, auch ohne Einwilligung der EU-27 die Aktivierung von Artikel 50 wieder rückgängigzumachen. Damit bliebe Großbritannien Mitglied der EU mit allen Rechten und Pflichten, als wäre nichts geschehen.

Fall 5B:Zurück auf Anfang

Stimmt der Bürger erneut für den Austritt Großbritanniens aus der EU, so beginnt das ganze Spiel wieder von vorn. (mat)