Wien

Brisantes Urteil zu Ein-Meter-Regel: Strafen hinfällig?

Ein brisantes Urteil des Wiener Landesverwaltungsgerichts zur Ein-Meter-Abstand-Regel könnte viele Corona-Strafen kippen.

Heute Redaktion
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Viele Strafen könnten bald kippen.
Viele Strafen könnten bald kippen.
picturedesk.com

Werden viele Corona-Strafen bald aufgehoben? Ein Gerichtsurteil in Wien könnte nun maßgeblich dazu beitragen. Denn das Wiener Landesverwaltungsgericht befand nun, dass die Ein-Meter-Abstand-Regel nur beim Betreten, aber nicht beim Verweilen von öffentlichen Orten einzuhalten war. Demnach wäre kaum noch eine Strafe aufrecht zu halten, berichtet "Die Presse". 

Unterschied zwischen Betreten und Verweilen

Mitte April wurde ein Mann auf einer Wiener Parkbank von Polizisten angesprochen, weil er den Mindestabstand von einem Meter zu Personen aus anderen Haushalten nicht einhielt. Dafür kassierte er eine Strafe in Höhe von 360 Euro.

Diese Strafe wurde nun vom Landesverwaltungsgericht Wien als hinfällig erklärt. Den Abstand von einem Meter habe der Mann ja eingehalten, als er den öffentlichen Platz betrat. Ein Verweilen mit einem Meter Abstand fordere die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober nämlich nicht.

Auto kein öffentlicher Ort

Unter Paragraf eins der Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird festgehalten, dass "beim Betreten öffentlicher Orte gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter zu halten ist." Alleine in Wien wurden über 3.300 Strafen deshalb angefochten.

Auch in Niederösterreich wurde am Freitag eine Corona-Strafe aufgehoben. Ende März wurde ein Schüler mit einer Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, im selben Auto gesichtet. Er sollte ebenfalls wegen der Missachtung der Abstandsregel eine Strafe zahlen. Wie das Landesgericht nun aber entschieden hat, sei das Auto aber kein öffentlicher Ort, sondern ein privater, weshalb hier kein Mindestabstand gegolten habe.