Wirtschaft

BZÖ muss Strafe von 960.000 Euro zahlen

Heute Redaktion
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Mit vier Schuldsprüchen, einem Freispruch und einer schweren Schlappe für das BZÖ ist in der Nacht auf Samstag im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Telekom IV-Prozess um Zahlungen der Telekom Austria zu Ende gegangen. Die Gelder in Höhe von insgesamt 960.000 Euro flossen den Feststellungen des Schöffensenats zufolge dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs im Herbst 2006 zu. Das BZÖ muss das Geld nun zurück zahlen.

Mit vier Schuldsprüchen, einem Freispruch und einer schweren Schlappe für das BZÖ ist in der Nacht auf Samstag im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Telekom IV-Prozess um Zahlungen der Telekom Austria zu Ende gegangen. Die Gelder in Höhe von insgesamt 960.000 Euro flossen den Feststellungen des Schöffensenats zufolge dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs im Herbst 2006 zu. Das BZÖ muss das Geld nun zurück zahlen.

Der Lobbyist Peter Hochegger wurde als Beitragstäter zur Untreue und wegen falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Dem BZÖ wurde eine Strafzahlung von 960.000 Euro aufgetragen.

Jeweils Schuldsprüche wegen Beitrags zur Untreue setzte es auch für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer, den BZÖ-nahen Werber Kurt S. sowie den vormaligen Sprecher der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger; für Wittauer und Pöchinger zusätzlich wegen falscher Aussage vor dem U-Ausschuss. Sie fassten jeweils teilbedingte Freiheitsstrafen aus: Wittauer bekam zwei Jahre (davon drei Monate unbedingt), S. zweieinhalb Jahre (davon fünf Monate unbedingt), Pöchinger zwei Jahre (davon acht Monate unbedingt). Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

Fischer mit einzigem Freispruch

Demgegenüber wurde der ehemalige TA-Vorstand Rudolf Fischer vom Vorwurf der Untreue sowie der Falschaussage freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die Telekom dem BZÖ im Wahljahr 2006 über Scheinrechnungen Finanzspritzen zukommen ließ.

Die Vergabe von Scheinaufträgen an die BZÖ-nahen Werbe-Firmen von Kurt S. und der - bereits Anfang August zu 20 Monaten bedingt verurteilten - Tina H., über welche die Zahlungen von 720.000 bzw. 240.000 Euro abgewickelt wurden, hätten aber der Ex-TA-Prokurist Wolfgang F. und der frühere TA-Controlling-Chef Gernot Schieszler vorbereitet bzw. unterzeichnet. Fischer habe den Vergabeakt gegengezeichnet - allerdings "vorsatzlos", wie Richter Michael Tolstiuk nach Mitternacht in der Urteilsbegründung darlegte.

Das Gericht konnte demnach im Zweifel nicht feststellen, dass Fischer bewusst war, dass den in Rechnung gestellten Anboten keine tatsächlichen Leistungen gegenüberstanden. Fischer sei von Schieszler quasi als "Werkzeug" benutzt worden, schlussfolgerte der Schöffensenat.

Hochegger zog die Fäden

Eine zentrale Rolle bei den inkriminierten Spenden an das BZÖ spielte nach Ansicht des Gerichts Peter Hochegger. Entgegen dessen Darstellung ("Ich war in diese ganze Geschichte nicht involviert") sei mit ihm besprochen worden, Maßnahmen zu setzen, um für die Telekom eine "günstige" Änderung der sogenannten Universaldienstverordnung zu erreichen, erläuterte Richter Tolstiuk. Der Lobbyist hatte im April 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen. Hochegger habe in Erfahrung gebracht, dass eine Änderung der Verordnung eine Million Euro kosten würde, und er habe dies Schieszler mitgeteilt, fasste Tolstiuk die Beweisergebnisse zusammen.

Hochegger sollte nach den Erkenntnissen des Gerichts im weiteren Verlauf Agenturen als Empfänger von Zahlungen benennen, da Schieszler das Geld verdeckt ausbezahlen habe wollen. Es sei "klar gewesen, dass es sich um eine Parteispende handeln sollte", die nicht in der Öffentlichkeit aufscheinen sollte, so Tolstiuk in der Urteilsbegründung. Es habe in weiterer Folge ein Treffen zwischen Hochegger und dem damaligen BZÖ-Abgeordneten Wittauer gegeben, der den Werber Kurt S. ins Spiel brachte. Tina H. wiederum wurde von Pöchinger nominiert - über sie sollten die von der TA finanzierten Kosten des Persönlichkeitswahlkampfs der damaligen Justizministerin Gastinger laufen.

BZÖ geht in Berufung

Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass die insgesamt geflossenen 960.000 Euro zur Gänze in die "Verfügungsmacht" des BZÖ und seiner Verantwortlichen gelangt waren. Daher wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung im Ausmaß dieses Betrags Folge geleistet, obwohl Staatsanwalt Hannes Wandl zuvor die Summe der von der Anklagebehörde geforderten Strafzahlung auf knapp 746.000 Euro reduziert hatte. Das BZÖ, das im Vorfeld sicherheitshalber 960.000 "rückgestellt" hatte, sprach nach der Verhandlung von einer unverständlichen Entscheidung des Gerichts und legte dagegen Rechtsmittel ein.