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Cannabis-Anbau in Wohnungen boomt

Heute Redaktion
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Sie wachsen auf dem freien Feld, aber auch in Vorgärten, auf Balkonen und sogar in Kleiderschränken - in Europa boomt der Anbau von Cannabis-Pflanzen. Nicht nur Privatleute bauen das Hanf zum persönlichen Konsum an, sondern auch kriminelle Banden, die auf Profite aus sind. In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit sogenannten Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen. Was ist erlaubt, was nicht?

Sie wachsen auf dem freien Feld, aber auch in Vorgärten, auf Balkonen und sogar in Kleiderschränken - in Europa boomt der Anbau von Cannabis-Pflanzen. Nicht nur Privatleute bauen das Hanf zum persönlichen Konsum an, sondern auch kriminelle Banden, die auf Profite aus sind. In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit sogenannten Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen. Was ist erlaubt, was nicht?

Erlaubt ist in Österreich der Kauf der Pflanzen und das Aufstellen in den Wohnungen zu Dekozwecken. Verboten ist, die Pflanze zum Blühen zu bringen und natürlich danach zu ernten. Ein schmaler Grat zwischen der Hanfplantage zum Ansehen und jener zum tatsächlichen Gebrauch. Übrigens: wer nachweisen kann, die Pflanzen zu medizinischen Zwecken zu nutzen, hat ebenfalls keine Strafe zu fürchten.

Spielraum bei Suchtmittelgesetz

In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit sogenannten Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen. Der Besitz von Samen und nicht THC-hältigen Blättern der zur Gattung Cannabis sat. gehörenden Pflanzen ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten und daher nach diesem auch nicht strafbar.

Der Verkauf von Samen, die nicht im Saatgutkatalog stehen, ist allerdings als (Mithilfe zur) Erzeugung von Cannabis strafbar, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass die Samen zur "Rauchwarenerzeugung" verwendet werden. Genauso ist der Verkauf von "Stecklingen" als Beitrag zur Erzeugung von Cannabis strafbar.

Wann ist es Anbau von Cannabispflanzen ?

In allen Fällen hängt es davon ab, zu welchem Zweck Cannabis angebaut wird. Strafbar ist nur der Anbau der Cannabispflanze mit dem Vorsatz, durch die Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes "Suchtgift" zu gewinnen. Die Gerichte legen den Begriff "Erzeugung" weit aus. Anbau führt zu einer gerichtlichen Verurteilung, wenn der Richter annimmt, dass rauchbares Material gewonnen werden sollte. Diese Annahme wird selten zu entkräften sein.

Der Anbau zur Herstellung von Textilien, Kosmetika, Papier, Baumaterialien, Lebensmittel etc. ist nach dem Suchtmittelgesetz gerichtlich nicht strafbar, unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts der Pflanzen.

Das beabsichtigte Anlegen von Hanffeldern zu gewerblichen Zwecken kann, muss aber nicht, bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien beim Magistrat) angemeldet werden. Eine Meldung ist jedenfalls empfehlenswert, um eventuellen Ärger schon im Vorhinein zu verhindern.

Österreicher probieren, bleiben aber nicht dabei

Die österreichische Bevölkerung hat zwar im Querschnitt immer mehr Cannabis-Erfahrung, doch Panikmache ist fehl am Platz. Zum größten Teil handelt es sich dabei aber um Probier-Konsum, der auch wieder beendet wird, erklärte Anfang des Jahres der Wiener Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen, Hans Haltmayer. Heranwachsende würden Cannabis ausprobieren - und dann zumeist wieder damit aufhören. Nur bei einem kleinen Teil der Konsumenten komme es zu einem problematischen Konsum bzw. zur Abhängigkeit.

Seite 2: Was ist Kraut, was ist Harz und wo gibt's Zubehör?

"Cannabis ist auf dem europäischen Drogenmarkt gemeinhin in zwei Formen anzutreffen: Cannabiskraut ('Marihuana') und Cannabisharz ('Haschisch'). Der Jahreskonsum dieser Produkte kann grob mit 2.000 Tonnen beziffert werden. Das in Europa konsumierte Cannabiskraut wird im Inland angebaut oder aus Nachbarländern eingeschmuggelt", hieß es vor kurzem im Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon.

Cannabiskraut im Inland angebaut

Cannabisharz gelangt größtenteils auf dem See- oder Luftweg aus Marokko nach Europa. Anders ist das beim Cannabiskraut. Die europäischen Drogenexperten: "Bei der Anzahl der Sicherstellungen hat Cannabiskraut in den vergangenen zehn Jahren Cannabisharz überholt und macht nunmehr fast zwei Drittel aller Cannabis-Sicherstellungen aus. Dies ist auf die zunehmende Verfügbarkeit von im Inland produziertem Cannabiskraut in zahlreichen Ländern zurückzuführen." Allerdings überwiege bei den Beschlagnahmungen noch weiterhin das Cannabisharz.

Die EBDD berichtete, dass die Polizei in den EU-Staaten im Jahre 2012 sieben Millionen Cannabis-Pflanzen vernichtet hätte. Diese Zahl habe sich binnen fünf Jahren verdreifacht, die Tendenz sei weiter steigend. Die Ursachen sind klar: Der Schmuggel von Cannabis ist riskant, die "Staude von nebenan" wächst oft unauffällig. "Heimgebrauch" mit "Bio-Anstrich" und regelrechte Profi-Plantagen ergänzen einander.

Zubehör problemlos aus dem Internet

Indoor-Plantagen seien derzeit überall in Europa im Kommen, betonte Laurent Laniel von der EU-Beobachtungsstelle in Lissabon. Erleichtert wird das den Experten zufolge durch das Internet, wo jeder problemlos Samen und Spezialleuchten bestellen kann. Außerdem ist der Indoor-Anbau besonders lukrativ: Cannabis-Pflanzen in geschlossenen Räumen können vier bis sechs Mal im Jahr geerntet werden, im Freien sind nur eine oder zwei Ernten jährlich möglich.

Das neue Angebot entspricht einer neuen Nachfrage: Immer mehr Konsumenten ziehen die Blätter dem vor allem aus Marokko eingeschmuggelten Haschisch vor.