Österreich

Causa Krems: 17-Jähriger bleibt in U-Haft

Heute Redaktion
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Keine Haftentlassung für den 17-jährigen Roland T. Der Komplize des im Kremser Supermarkt von Polizisten erschossenen 14-Jährigen bleibt in Untersuchungshaft. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Tatbegehungsgefahr.

Das Landesgericht Krems hat die Untersuchungshaft des 17-Jährigen nach einer Haftprüfung um weitere vier Wochen verlängert. Als Grund dafür gab die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky Tatbegehungsgefahr an. Sie geht davon aus, dass die Anklage in vier Wochen erfolgen wird. Der Beschuldigte kann innerhalb von drei Tagen Beschwerde gegen die Haftverlängerung anmelden.

Tatrekonstruktion steht noch aus
Der 17-Jährige soll die Polizisten mit einer Gartenharke bedroht haben, bevor diese das Feuer eröffneten. Was sich in der Nacht auf den 5. August ereignet hat, ist nicht restlos geklärt. Die schon lange angekündigte Tatrekonstruktion hat noch nicht stattgefunden. Chemiker untersuchen zurzeit, ob der 14-Jährige Florian P. durch einen Nahschuss eines Polizisten getötet wurde.

Kritik kommt von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Der österreichische Generalsekretär Heinzt Patzelt kann keine akute Tatbegehungsgefahr erkennen, da Roland T. einen Durchschuss durch beide Oberschenkel erlitten hat. Das sei "im Rahmen des Absurden ganz besonders absurd".