Politik

Causa Telekom: 20 Monate bedingt für Werberin

Heute Redaktion
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Am Montagnachmittag ist im Wiener Straflandesgericht im "Telekom IV"-Prozess, in dem es um angeblich verdeckte Parteispenden ans BZÖ geht, ein erstes Urteil gefallen. Die Werberin Tina H., die vom Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen BZÖ-Politikerin engagiert worden war, wurde wegen Untreue als Beteiligte zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Montagnachmittag ist im Wiener Straflandesgericht im ", die vom Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen BZÖ-Politikerin engagiert worden war, wurde wegen Untreue als Beteiligte zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tina H. hatte mittels Scheinrechnungen dazu beigetragen, dass von der Telekom Austria (TA) 240.000 Euro Richtung BZÖ flossen, die für die Finanzierung von Gastingers Werbekampagne vorgesehen waren. "Sie haben bewusst ein falsches Anbot und eine falsche Rechnung gelegt", stellte Richter Michael Tolstiuk fest.

Der Tatbeitrag sei aber "ein einmalig falscher Schritt" gewesen: "Sie haben sich dazu hinreißen lassen." Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und ihre bisherige Unbescholtenheit kam die Werberin mit einer Bewährungsstrafe davon.