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CETA erhält neuen Zusatztext

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Am Zusatztext zum umstrittenen CETA-Handelsverbot wird weiter gefeilt. Am Montagabend haben die EU-Länder einen überarbeiteten Text erhalten - mit drei Änderungen. Umweltgruppen sehen keinen Fortschritt.

Erste Änderung: Für die Bestellung der Schiedsrichter sollen Regeln aufgestellt werden.

Zweite Änderung: Investoren können Streitigkeiten nicht nur vor dem CETA-Schiedsgericht, sondern auvh vor nationalen Gerichten klären können.

Dritte Änderung: Im Text steht nicht mehr, dass CETA ein Vorbild für künftige Handeslabkommen sein soll. Über eine Rechtsverbindlichkeit, wie Kanzler Christian Kern sie fordert, steht nicht im Text.

Kritik der Umweltschützer

GLOBAL 2000 übt scharfe Kritik an der heute von der dänischen Regierung veröffentlichten Version der von der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung gemeinsam erarbeiteten Erklärung zu CETA. Das Fazit von GLOBAL 2000: neu an dem vorliegenden Dokument sind vor allem irrelevante Änderungen am Layout, der Schriftart, den Zeilenabstände und ähnlichem – aber vor allem zu zwei der wesentlichsten Aspekte des CETA-Texts wurde in den Zusatzerklärungen nichts verändert.
Greenpeace sieht die Probleme von CETA nach einer ersten Analyse der überarbeiteten „Joint Interpretative Declaration“ zum EU-Kanada-Handelsabkommen weiterhin nicht gelöst. Die überarbeitete Zusatzerklärung, die den Mitgliedsstaaten gestern Abend von der Kommission gesendet worden ist und die Greenpeace nun vorliegt, enthalte kaum Veränderungen im Vergleich zu jener Version des Dokuments, die letzte Woche an die Öffentlichkeit gelangt war. Somit entalte auch der vorliegende Text in der Substanz praktisch nichts, was nicht ohnehin bereits im CETA-Vertragstext steht.

Greenpeace fordert daher die Regierung auf, geschlossen rechtsverbindliche und substanzielle Änderungen zu erwirken, um dem Abkommen die Giftzähne zu ziehen.