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SPÖ fordert Freiwilligkeit bei Corona-App per Gesetz

Heute Redaktion
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Stopp-Corona-App des Roten Kreuzes
Stopp-Corona-App des Roten Kreuzes
Bild: picturedesk.com

Dass die Corona-App des Roten Kreuzes freiwillig bleibt, das will SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner gesetzlich niedergeschrieben wissen. Von der Regierung kommt eine Absage.

Die Corona-App des Roten Kreuzes, die auch die Regierung empfiehlt, soll freiwillig bleiben. Das betonen ÖVP und Grüne in den letzten Tagen mehrmals. Die SPÖ verlangt nun eine gesetzliche Regelung dazu.

Datenschutzrechtlich soll die undenklich sein, sagen viele. Funktionieren tut die "Stopp Corona"-App so: Mithilfe von Bluetooth (nicht GPS) wird ein automatisches "Kontakt-Tagebuch" erstellt, das den Nutzer/die Nutzerin im Falle des Falles darüber informiert, ob man mit einer Corona-infizierten Person länger als 15 Minuten in Kontakt war.

Freiwilligkeit per Gesetz

Aber: Kritiker können der App nicht nur Positives abgewinnen. Vor allem die Möglichkeit, Menschen zum Installieren der App zu zwingen, stößt sauer auf. Die SPÖ beruft sich nun auf den Datenschutz-Experten Nikolaus Forgo und fordert: Die versprochene Freiwilligkeit soll gesetzlich garantiert werden.

Deshalb fordert SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nun: " Diese App darf nur auf freiwilliger Basis zum Einsatz kommen. Eine Verpflichtung lehnen wir ab, das wäre ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. Ich möchte, dass die Freiwilligkeit gesetzlich festgeschrieben wird."

Kogler: Gesetz nicht nötig"

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kommentierte die Forderung am Freitag so: Er habe die Anregung von Rendi-Wagner über die Medien vernommen, aber noch nicht zu Ende darüber nachgedacht.

Spontan reagierte er aber ablehnend. Freiwilligkeit gesetzlich festzuhalten, das ist aus seiner Sicht nicht erforderlich: "Es ist kein Gesetz notwendig."

Daten nicht weitergeben

Der Experte, den die SPÖ um eine Einschätzung gebeten hat, heißt Nikolaus Forgo und ist Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht der Uni Wien und Mitglied des Datenschutzrates. Er empfiehlt, dass die Freiwilligkeit gesetzlich geregelt werden sollte. Auch die Nichtweitergabe der Daten an Behörden und ein Diskriminierungsschutz (wenn man die App nicht hat) sollte per Gesetz garantiert werden.

Die Daten dürften außerdem nicht für andere Zwecke verwendet werden und auch eine zeitliche Befristung wäre nach Ansicht des Professors ratsam.

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