Politik

Diese Schulen schließen, diese bleiben noch offen

Das Coronavirus führt zu Schulschließungen in Österreich. Ab Montag und Mittwoch ist der Schulunterricht, wie wir ihn bisher kennen, vorbei.

Heute Redaktion
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Diese Schulen sperren zu

Ab kommenden Montag, 16. März 2020, wird der Unterricht für die Sekundarstufe II in allen Schulformen ausgesetzt. Das betrifft die Oberstufen AHS, BMHS, Berufsschulen und Polytechnische Schulen. Hier wird der Lehrbetrieb weitestgehend auf digitale Lernwege von zuhause aus umgestellt, heißt es.



Diese Schulen bleiben theoretisch offen

Am Mittwoch, 18. März 2020, folgt der zweite Schritt. Ab dann wird der Unterricht an allen Schulen bis zur achten Schulstufe umgestellt. Dies betrifft alle Volksschulen, Neue Mittelschulen und AHS-Unterstufen. Es folgt ein eingeschränkter Betrieb. Konkret bedeutet das, dass es keine Verpflichtung gibt, die Kinder in die Schule zu schicken. Wo möglich, soll auf private Betreuung umgestellt werden, so das Ministerium.

Wie gelernt werden soll

Wo eine Betreuung im privaten Bereich nicht möglich ist, sollen die Kinder weiterhin in die Schule geschickt werden können. "In der Schule wird in dieser Zeit bisheriger Stoff vertieft und kein neuer Stoff durchgenommen", so das Ministerium. Ziel sei es, die Anzahl der Schüler in den Schulen zu reduzieren. Dieses etappenweise Vorgehen soll es den Schulen ermöglichen, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Der Zeitraum bis Ostern fließt nicht in Beurteilung der Schüler ein.

Kindergärten und Maturanten

Die Zentralmatura wird stattfinden, unklar ist aber noch, ob sie verschoben wird, falls Schulsperren länger anhalten. Die Lehrer müssen dafür sorgen, dass ihre Schüler mit den Lerninhalten versorgt werden. Diese werden bei der Matura dann geprüft. Bei Kindergärten gilt derzeit die Lösung wie bei den Schulen bis zur achten Schulstufe. Sie sollen zumindest für Gruppenbetreuungen offen bleiben, wer kann soll aber sein Kind zuhause betreuen.

So muss man die Kinder betreuen

Insgesamt soll diese Maßnahme für vier Wochen inklusive der Osterferien (4. bis 14. April) gelten. Das Problem, das sich vor allem für berufstätige Alleinerziehende ergibt: Will man sein junges Kind daheim lassen, ist man trotzdem nicht berechtigt, selbst auch der Arbeit fernzubleiben. Dies ginge aufgrund der eigenen familiären Verpflichtung nur, wenn die Schulen und Kindergärten tatsächlich geschlossen würden, wie es aus dem Sozialministerium hieß. Arbeitnehmer müssten also für die Betreuung ihrer Kinder daheim extra Urlaub nehmen.