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Die neuen Sport-Regeln – wo drohen jetzt Strafen?

Heute Redaktion
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Fußball darf weiterhin nicht gespielt werden.
Fußball darf weiterhin nicht gespielt werden.
Bild: iStock

Sportminister Werner Kogler verkündete am Mittwoch Lockerungen für einige Sportarten. Wir haben den Überblick, was jetzt erlaubt und was weiterhin verboten ist.

FUSSBALL

Ist das Fußballspielen im Freien mit Freunden jetzt wieder erlaubt?

Nein! Es dürfen lediglich Sportarten, deren "sportspezifische Ausübung die Einhaltung der Abstandsregel ermöglicht, ausgeübt werden", so das Ministerium, Mannschafts- und Kontaktsportarten wie Fußball daher nicht. Einzige Ausnahme sind dabei die Fußball-Bundesligisten.

LAUFEN, FAHRRAD

Was passiert, wenn mir beim Laufen oder Fahrradfahren jemand auf dem Gehsteig entgegenkommt und ich den Abstand nicht einhalten kann?

Nichts. Die Abstandsregeln beim Laufen oder Radfahren sind lediglich Empfehlungen von Vizekanzler Kogler, überprüft oder gestraft wird das aber nicht.

REITEN

Sind Ausritte erlaubt?

Ja, Ausritte und auch der Reitschulbetrieb sind ab dem 1. Mai genehmigt.

MOUNTAINBIKE

Stichwort Risiko: Sind schnelle Abfahrten jetzt verboten?

Nein, auch bei Koglers Anweisung "Bitte kein Risiko" handelt es sich lediglich um eine Empfehlung von Sport- und Gesundheitsministerium. Strafen sind auch hier nicht vorgesehen.

TENNIS

Das Tennisspielen ist wieder erlaubt, gilt das auch für Indoor-Sportstätten?

Nein, Tennis ist ab 1. Mai lediglich draußen wieder erlaubt. Indoorspiele fallen flach weil der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Am Beispiel Tennis erklärte Werner Kogler, wie Hygieneregeln genau aussehen könnten:

Die 10 Tennis-Gebote im Überblick

Spielart Nur mehr Einzel, keine Doppel mehr erlaubt.

Physische Distanz ist immer einzuhalten.

Sitzbänke müssen mit großem Abstand platziert werden.

Bälle werden markiert, keine Berührung fremder Bälle.

Kein Handshake Respekt "ohne Berührung" erweisen.

Clubräume sollen vorerst nicht genutzt werden.

Desinfektionsmittel an "zentralen Anlage-Punkten".

Pufferzonen der Spielzeiten für Risikogruppen-Spieler.

Online-Reservierungen, um "Hotspots" zu vermeiden

Trainingsbetrieb vorerst nur als Einzeltraining

WANDERN

Sind Bergtouren jetzt wieder erlaubt?

Bergtouren waren nie untersagt, sind damit auch weiterhin erlaubt.

KLETTERN

Dürfen auch Klettertouren durchgeführt werden?

Ja, allerdings rät das Ministerium davon ab. Der Grund: Die Bergung und anschließende Behandlung von Unfallopfern ist äußerst aufwendig und zeitintensiv und würde Rettungskräfte binden.

SCHWIMMEN

Sperren jetzt auch die Schwimmbäder und See-Badestrände auf?

Nein, Schwimmbäder, Seebäder etc. bleiben vorerst geschlossen. Wann sie schließlich geöffnet werden ist laut Sportministerium "derzeit nicht beantwortbar".

SEGELFLIEGEN

Werden jetzt auch kleine Flugplätze wieder geöffnet?

Ja, kleine Sport-Flugplätze dürfen wieder öffnen. Zumindest sofern "die Abstandsregel eingehalten werden kann", betont das Ministerium.

PROFI-SPORTLER

Wie viel muss ich verdient haben, um als Profi-Sportler zu gelten?

Es gibt keine Verdienstgrenze. Informationen darüber, wer als Spitzensportler gilt, haben die Fachverbände.

SPORTSTÄTTEN

Darf man nach dem Sport noch auf ein Getränk sitzen bleiben?

Nein! "Das Verweilen auf der Sportstätte über die Dauer der Sportausübung hinaus ist untersagt", so das Sportministerium. Zudem bleiben Innenanlagen wie Kabinen, Duschen oder Kantinen geschlossen.

KAMPFSPORT

Dürfen Kampfsportschulen wieder ihren Betrieb aufnehmen?

Nein. Kampfsport darf selbst outdoor nicht betrieben werden. Grund: Die geltende Abstandsregel kann nicht eingehalten werden.

AMATEUR-MEISTERSCHAFTEN

Darf mein Verein aktuell interne Turniere bzw. Vereinsmeisterschaften ausrichten?

Nur bedingt. Outdoor-Sportvereine dürfen Turniere ohne Zuschauer durchführen, wenn der Sport das Einhalten von mindestens zwei Meter Abstand erlaubt.

FITNESS

Darf man jetzt wieder ins Fitnessstudio gehen?

Nein. Die Benutzung von Fitnessstudios ist aktuell lediglich wenigen Profi-Athleten erlaubt.

GOLF

Gilt die Erlaubnis von Golf auch für Minigolf?

Ja. Generell dürfen alle Outdoor-Sportarten, bei denen Abstand und Hygiene eingehalten werden können, wieder ausgeübt werden.

MOTORSPORT

Sind beispielsweise Motorrad-Trainings an Rennstätten erlaubt?

Ja, prinzipiell schon. Auch wenn das Ministerium wiederum aufgrund der Risikogefährdung davon abrät.

STRAFEN

Was passiert, wenn man trotz Verbot Indoor-Sport betreibt?

Man kann mit einer Geldstrafe belegt werden.