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Das passiert, wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen

Egal, aus welchen Gründen man die Miete nicht bezahlt – das kann einen die Wohnung kosten. Aber bis man wirklich auf der Straße steht, dauert es.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Vielleicht haben Sie einfach grad kein Geld mehr auf dem Konto, vielleicht sind Sie wütend auf den Vermieter, oder sind Sie womöglich ein richtiger Mietnomade?

Was passiert, wenn die Miete nicht rechtzeitig aufs Konto des Vermieters einbezahlt wird? "Am Ende kann es einem die Wohnung kosten. Obendrein zusätzliche Kosten bescheren. Im Regelfall dauert es aber durchaus bis der nichtzahlende Mieter auf der Straße sitzt", erklärt der Wiener Rechtsanwalt Mag. Reinhard Schweng.

Allerdings schützt das Gesetz den Schwächeren. Das trifft vor allem dann zu, wenn der Mieter vorübergehend in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, wie beispielsweise ein Arbeitsplatzverlust oder eine schwere Krankheit. Dennoch: "Ein Nichtstun ist das schlechteste Vorgehen. Eine Absprache mit dem Vermieter könnte vielleicht einen Ausweg schaffen", so Schweng.

Und das passiert, wenn die Miete nicht gezahlt wird:

Fall 1 - die Kündigung des Mietvertrages

Mietverträge müssen vom Vermieter gegenständlich gerichtlich gemäß § 30 Abs 2 Z 1 MRG gekündigt werden. Zu einer Kündigung ist der Vermieter einigermaßen rasch berechtigt, wenn der Mietzins über die übliche oder bisher zugestandene Frist hinaus ausbleibt. Der Mieter muss gemahnt worden sowie min-destens acht Tage säumig sein ("qualifizierter Mietzinsrückstand").

Gegen die Kündigung muss der säumige Mieter binnen vier Wochen Einwendungen erheben, damit es zum (eigentlichen) Gerichtsverfahren kommt. Ohne Einwendungen wird die Kündigung rechtskräftig und vollstreckbar; die Wohnung wäre dadurch weg.

In diesem Fall kann der Mieter den Verlust der Wohnung auch dadurch abwehren, dass er vor Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens den geschuldeten Betrag nachzahlt. In der Praxis dauern solche Verfahren Monate. Zum Wohnungserhalt darf den Mieter aber kein grobes Verschulden an der Nichtzahlung treffen. Ein Arbeitsplatzverlust oder eine schwere Krankheit wären beispielsweise geeignete Gründe.

Grobes Verschulden wird bei Rechthaberei, Willkür, Leichtsinn oder Streitsucht des Mieters angenommen. Ist der Mieter diesbezüglich schuldlos, hat das Gericht die Kündigung aufzuheben. Der Mieter muss dafür aber dem Vermieter die tariflichen Verfahrenskosten bezahlen. Billiger wird es somit nicht.

Fall 2 - die Mietzinsklage ohne Kündigung

Der Vermieter könnte auch nur den Mietzins einklagen (ohne Kündigung), womit kein unmittelbarer Verlust der Wohnung droht.

Fall 3 - Mietzins- und Räumungsklage

Der Vermieter könnte freilich auch gleich eine (kombinierte) Mietzins- und Räumungsklage gemäß § 1118 ABGB betreiben. Hier ist allerdings zumindest ein Rückstand von wenigstens einem Monat samt Mahnung nötig.

Der Verlust der Wohnung kann hier genauso, wie in Fall 1 abgewendet werden.

(kiky)