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Das wird sich 2013 für alle Verkehrsteilnehmer ändern

Heute Redaktion
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Mit dem Jahreswechsel kommen einige Neuerungen auf alle Kraft- und Fahrradfahrer zu. Vom befristeten Führerschein bis zur Stufenausbildung bei Motorradfahrern - wir haben alle Änderungen für Sie zusammengefasst.

Führerschein

Ab 19. Jänner 2013 tritt die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Bei Neuerwerb oder Umtausch erhalten alle EU-Bürger den Schein im Scheckkartenformat. Dieser ist auf 15 Jahre befristet und kostet 55,70 Euro. Bereits ausgestellte Führerscheine bleiben bis zum 19. Jänner 2033 gültig. Dennoch gibt es derzeit weil viele Menschen aufgrund eines falsch gestreuten Gerüchts ihre Lenkberechtigungen umtauschen.

Führerscheinausbildung

Jugendliche dürfen nun bereits mit 15,5 Jahren (bisher 16,5) mit der L17-Ausbildung beginnen. Alleine fahren dürfen sie aber weiterhin erst ab dem 17. Geburtstag und nach bestandener Prüfung.

Außerdem dürfen Teenager nun mit 16 Jahren mit der Motorradausbildung beginnen. Bei bestandener Prüfung dürfen 16-Jährige dann Leichtmotorräder (bis 125 cm³) steuern. Danach ist es im zweijährigen Rhytmus und nach weiteren Prüfungen möglich, auf höhere Klassen aufzusteigen - also ab 18 Jahren auf A2 (bis 35 kW) und ab 20 auf Klasse A. Durchläuft man diese Stufenausbildung nicht, ist ein Erwerb des A-Führerscheins erst ab 24 Jahren (statt bisher 21 Jahren) möglich.

Neue Führerscheinklasse

Für Mopeds und Mopedautos gibt es die neue Führerscheinklasse AM. Voraussetzung für den Erwerb ist eine theoretische Prüfung und ein Mindestalter von 15 Jahren.

Verkehrsstrafen werden erhöht

Spätestens im Mai wird die Obergrenze für Organmandate von 36 auf 90 Euro angehoben. Die Obergrenze für Anonymverfügungen steigt auf 365 Euro (bisher 220 Euro), jene für Strafverfügungen auf 500 Euro (bisher 300 Euro). Die Verfolgungsverjährung wird auf ein Jahr verlängert (bisher sechs Monate).

Fahrradstraßen und Handyverbot

Mit der Ende März neuerscheinenden StVO-Novelle gibt es auch neue Regeln für Radfahrer. Ab dann gilt auch für sie ein Handyverbot, dass bei Missachten mit bis zu 72 Euro bestraft wird. Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen ist aber erlaubt.

Die Radwegbenützungspflicht gilt nur noch, wo die runden Verkehrszeichen aufgestellt sind, bei quadratischen ist die Benutzung freiwillig.

Außerdem werden Fahrradstraßen eingeführt. Diese dürfen von Kraftfahrern nur dann befahren werden, wenn sie Anrainer sind und nur zu- und abfahren.

Neues für Pendler

Bahnfahrern wird es möglich sein, bei Verspätungen von Bahngesellschaften Entschädigungen zu verlangen. "Entschädigung gebührt, wenn mindestens fünf Prozent der Züge einer Strecke verspätet sind, die Toleranzgrenze liegt bei drei bis fünf Minuten", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Neu ist, dass nun auch Besitzer von Monatskarten eine Pünktlichkeitsentschädigung in Anspruch nehmen können.

Die Pendlerpauschale wird ausgeweitet und gilt nun auch für Teilzeitbeschäftigte und Wochenpendler. Künftig erhalten Anspruchsberechtigte zusätzlich zwei Euro pro Entfernungskilometer. Geringverdiener bekommen ab 2013 einen Pendlerzuschlag in der Höhe von 18 Prozent der Sozialversicherungsabgaben - die Deckelung wird auf 290 Euro angehoben. Jene, die einmal in der Woche zur Arbeit fahren, erhalten ein Drittel der Pendlerpauschale, zwei Drittel gibt es bei zwei Mal pro Woche. Ab drei Mal erhält man die volle Pauschale.

Wird der Dienstwagen privat genutzt, gibt es keine Pendlerpauschale mehr.

Steuervorteile für Hybridautos

Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Hybridfahrzeuge wird ab 1. Jänner 2013 nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors herangezogen und nicht mehr jene des Gesamtsystems.

Änderungen beim Autokauf

Mit 1. Jänner 2013 werden die CO2-Grenzwerte beim Malus der NoVA-Berechnung um 10 g/km gesenkt. Das bedeutet eine NoVA-Erhöhung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von über 150 g/km.

Der Bonus in der Höhe von 600 Euro für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (z.B. Hybridantrieb, Erdgasantrieb) wird mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes rückwirkend mit 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 verlängert und bleibt somit auch im neuen Jahr erhalten. Der Bonus versteht sich inklusive dem Erhöhungsbeitrag von 20 Prozent.

Bei Eigenimport von Fahrzeugen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren, und über Drittländer nach Österreich gebracht werden, ist ab 1. Jänner 2013 keine Reduktion des Malus im Verhältnis zu Wertminderung mehr möglich. "Eine Reduktion des Malus in Relation zur Wertentwicklung ist künftig nur noch für Fahrzeuge möglich, die direkt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich gebracht werden", weiß ÖAMTC-Experte Grasslober.