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Deutlich kürzere OP-Wartezeiten für Privatversicherte

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Große Unterschiede bei der Wartezeit auf ein neues Hüftgelenk hat ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ergeben. Demnach warten privat versicherte Patienten deutlich kürzer auf eine Behandlung. Konsumentenschützer orten "Machtmissbrauch" bei Ärzten.

Große Unterschiede bei der Wartezeit auf ein neues Hüftgelenk hat ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ergeben. Demnach warten privat versicherte Patienten deutlich kürzer auf eine Behandlung. Konsumentenschützer orten "Machtmissbrauch" bei Ärzten.

Die VKI-Testperson besuchte zwölf Privatordinationen in Wien und Niederösterreich. Ihr Fazit: "Wenn man in eine Privatordination geht und dafür bezahlt, hat man in vielen Fällen einen recht schnellen Termin für die OP."

Deutliche Unterschiede

Insgesamt fünf Ärzte haben der Patientin frühere Operatonstermine angeboten. Statt 14 hätte sie einmal nur drei, statt sechs einmal nur einen Monat warten müssen. Die Vorreihung wurde unterschiedlich argumentiert. So nannte einer den Grund, er habe immer zwei, drei Termine für "seine Patienten" frei. Laut Gesundheitsexpertin der VKI, Bärbel Kläpp ist dies natürlich unzulässig: "Eine Warteliste hat eindeutig nach medizinischen Kriterien geführt zu werden. Und der Patient kommt dran, der eben den stärksten Leidensdruck hat."

"Missbrauch von anvertrauter Macht"

Ein anderere Arzt habe mit einem Augenzwinkern gemeint, man könne da schon etwa machen, da jemand in seinem Bekanntenkreis für die OP-Warteliste zuständig ist. Einer der Ärzte habe der Sonderpatientin außerdem eine Sonderbehandlung für 1000 Euro angeboten, welche die Erreichbarkeit unter seiner privaten Handynummer sowie eine tägliche Privatvisite inkludiert. Patientenanwalt Gerald Bachinger: "Es ist ein Missbrauch von anvertrauter Macht, das ist jenseits von allen medizinisch fachlichen Kriterien und entspricht überhaupt nicht den Vorgaben."

Medizinische Notwendigkeit vorrangig

Die Wartezeit auf die Operation sollte theoretisch nach der medizinischen Dringlichkeit beurteilt werden. Das Problem hierbei ist, dass klare Kriterein fehlen.Während drei Ärzte die Testperson als Akutfall einstuften, waren die anderen Ärte unterschiedlicher Meinung. Bachinger: "Es entsteht eben der Verdacht, dass bei manchen diese Einstufung als Akutsituation vor allem deswegen erfolgt, weil der Besuch in der Privatordination stattgefunden hat. Und nicht weil das Krankheitsbild als solches als akut zu sehen ist."