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Deutsche führen Vorratsdatenspeicherung wieder ein

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Auch in Deutschland war die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung hitzig. Am Freitag beschloss das Parlament, entgegen der STimmen von Linken und Grünen mit einer Mehrheit das entsprechende Gesetz um Daten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern.

Die Opposition sprach am Freitag im Parlament von Verfassungsbruch und drohte mit Klagen. Grund: Mit einer Mehrheit wurde das neue Gesetz beschlossen, dass eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten vorsieht.

Zehn Wochen

Demnach müssen Telekommunikationsunternehmen die Daten aller Bürger speichern. Internetverbindungsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen über Telefonverbindungen. Nach zehn Wochen sollten die Daten gelöscht werden.

Was wird gespeichert? Es sind vor allem Rufnummern der anrufenden und angerufenen Personen, Dauer und Datum von Anrufen und IP-Adressen von Computern. E-Mails werden nicht gespeichert. Standortdaten, die bei Telefongesprächen mit dem Handy übermittelt werden, dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.

Das alte Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft und verworfen. An der Neuregelung gibt es jedoch erneut Zweifel von Opposition und vielen Datenschützern. Inhalte von Telefonanrufen oder SMS werden laut Gesetzestext nicht gespeichert.

Verbrechen aufklären

Sinn und Zweck der Sache ist die Aufklärung schwerer Verbrechen. "Wir geben der Justiz und Polizei bei schwersten Straftaten ein zusätzliches Instrument in die Hand", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) über das neue Gesetz. Er gibt zu, dass man damit in die Grundrechte eingreift, findet dies jedoch "nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig".