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Diesen Sport darfst du in den Weihnachtsferien ausüben

Die Regierung gibt am Mittwoch Lockerungen für die Weihnachtsfeiertage bekannt. Welche Sportarten nun erlaubt sind. 

Markus Weber
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Fußball bleibt über Weihnachten verboten.
Fußball bleibt über Weihnachten verboten.
Gepa

Mit kommenden Montag, 7. Dezember, werden Ausgangsbeschränkungen zwischen 6 und 20 Uhr aufgehoben. Sport bleibt allerdings großteils verboten. 

Alle Kontaktsportarten, vor allem der Amateur-Fußball, bleibt auch über die Weihnachtsfeiertage untersagt. Damit werden die unterklassigen Ligen erst im Frühjahr wieder aufgenommen. 

Geschlossen bleiben außerdem alle Indoor-Sportstätten. Damit fällt das Training im Fitnesscenter nach üppigem Weihnachtsessen genauso flach wie Fußballpartien in Hallen oder Indoor-Tennismatches. Auch Hallenbäder bleiben geschlossen. 

Eislaufen und Ski erlaubt

Mit dem 24. Dezember dürfen allerdings Outdoor-Sportstätten wieder öffnen, Sportarten ohne Körperkontakt betrieben werden. In den Weihnachtsfeiertagen erlaubt ist also Eislaufen, Ski fahren, Langlaufen oder Tourengehen. Ob weitere Freiluft-Sportstätten öffnen, ist wohl wetterabhängig. 

Weiterhin erlaubt bleibt das Joggen, sofern man alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt läuft, Radfahren, Inlineskaten oder Skateboarden. 

Spitzensport unverändert

Im Spitzensport bleibt alles unverändert. Profi-Sportler dürfen auch weiterhin Sportanlagen für Trainings oder Wettkämpfe betreten. Auch internationale Wettkämpfe bleiben erlaubt. Damit steht der Bundesliga-Fortsetzung bis Weihnachten genauso nichts im Wege wie den Damen-Skirennen am Semmering, der Vierschanzentournee der ICE Hockey League. Zuschauer bleiben untersagt.

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