Politik

Doping: Komplizenschaft künftig strafbar

Heute Redaktion
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2015 soll ein neues Dopinggesetz in Kraft treten. Dabei wird der Strafrahmen verdoppelt, strafbar wird auch Komplizenschaft. Das kündigte Sportminister Gerald Klug am Freitag an.

2015 soll ein neues Dopinggesetz in Kraft treten. Dabei wird der Strafrahmen verdoppelt, strafbar wird auch Komplizenschaft. Das kündigte Sportminister Gerald Klug am Freitag an.

Das Dopinggesetz muss wegen Anpassungen im Zusammenhang mit überarbeiteten Vorgaben im Welt-Anti-Doping-Code erneuert werden. Das neue Anti-Doping-Gesetz geht am Freitag in Begutachtung.

Im ORF-"Morgenjournal" verkündete Klug am Freitag die Details:


Der Strafrahmen bei Doping wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt, wie es der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorschreibt. 
Strafbar sind künftig auch die Komplizenschaft und der sportliche Umgang mit gesperrten Betreuern. Strafbar ist also nicht nur, selbst zu dopen, sondern auch anderen dabei zu helfen, durch Vertuschung zum Beispiel, Verschleierung und Anleitung, und auch, wer sich im Training mit aktuell gesperrten Dopingsündern umgibt.
Darüber hinaus werden die Tests strenger: Aufgestockt wird das sogenannte Blutpassprogramm.
Bei den Dopingverfahren wird die Rechtshilfe ausgeweitet, künftig können sich Zeugen nicht mehr der Aussage entziehen.